Der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung: Alle wichtigen Infos

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Rückkaufswert Lebensversicherung
Sie können unsere Vorlage nutzen, um den aktuellen Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung abzufragen.

Obwohl die Kosten hoch sind und die ausgezahlte Summe mitunter deutlich niedriger ist als gedacht, zählt die Lebensversicherung zu den beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge. Denn zum einen gilt sie als sichere Geldanlage. Zum anderen ermöglicht sie, mit recht kleinen Beiträgen fürs Alter zu sparen. Und hinzu kommt, dass die Angehörigen durch sie abgesichert sind, falls dem Versicherungsnehmer etwas zustößt. Fakt ist aber auch, dass viele Verträge schon weit vor dem regulären Ende gekündigt werden. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung wird der sogenannte Rückkaufswert der Lebensversicherung zum Thema. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

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Eine Lebensversicherung hat im Normalfall eine Laufzeit über sehr viele Jahre. Auf der einen Seite ist das ein großer Pluspunkt. Denn je früher Sie den Vertrag abschließen, desto mehr Zeit bleibt, um ein finanzielles Polster anzusparen. Und durch die lange Laufzeit reichen dafür auch kleinere Monatsbeiträge aus.

Auf der anderen Seite können Sie nicht wissen, was in den nächsten 20 oder 30 Jahren passieren wird. Deshalb lässt sich eben auch nicht ausschließen, dass Sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen oder müssen.

Bei einem vorzeitigen Ausstieg zahlt Ihnen der Versicherer den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung aus. Doch für Sie bedeutet das meist einen finanziellen Verlust. Denn vom angesparten Guthaben behält der Versicherer Gebühren ein. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob sich die Kündigung wirklich lohnt oder ob es nicht eine bessere Lösung gibt.

►Musterschreiben für den Rückkaufswert der Lebensversicherung (zur freien Verwendung)

Name
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Datum

Derzeitiger Stand meiner Lebensversicherung
Versicherungstarif: ____________________
Policennummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lassen Sie mir zur oben genannten Lebensversicherung folgende Informationen zukommen:

1. Die Auszahlungssumme bei einer sofortigen Kündigung meines Vertrags. Bitte weisen Sie beim aktuellen Rückkaufswert gesondert aus:

  • den Anteil an den Bewertungsreserven
  • die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
  • die Überschussbeteiligung
  • den Schlussüberschuss

2. Die garantierte Leistung bei Ablauf des Vertrags unter Angabe der bereits zugeteilten Überschüsse
3. Die voraussichtliche Ablaufleistung bei Vertragsende

Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Was bedeutet Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert entspricht dem Betrag, den Ihnen der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung auszahlt. Dabei gilt, dass der Rückkaufswert umso höher ist, je länger Sie Beiträge eingezahlt haben.

Die Grundlage für die Berechnung bilden nämlich Ihre eingezahlten Beiträge. Dazu kommen die Zinsen für die bisherige Laufzeit. Von dieser Summe zieht der Versicherer dann die sogenannten Abschlusskosten ab. Zu diesen Kosten zählen Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, Provisionen, Risikobeiträge und alle übrigen Gebühren, die mit dem Vertragsabschluss zusammenhängen.

Die meisten Versicherer behalten außerdem noch einen Stornoabzug ein, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Er liegt bei ungefähr einem Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Der große Haken an der Sache ist aber, dass Sie in den ersten Jahren so gut wie kein Guthaben ansparen. Denn anfangs werden Ihre Beiträge verwendet, um die Kosten und die Provisionen zu decken. Erst wenn der Vertrag schon eine Weile läuft, ergibt sich allmählich ein Guthaben. Kündigen Sie recht früh, liegt der Rückkaufswert deshalb weit unter den geleisteten Zahlungen.

Das zweite Problem ist, dass Sie zwar Zinsen bekommen. Doch die Überschussbeteiligung entfällt größtenteils. Denn die Überschussbeteiligung erhalten Sie nur dann in voller Höhe, wenn der Vertrag regulär endet. Ausgerechnet die Schlussbeteiligung bildet aber einen großen Teil der Ablaufleistung. Unterm Strich ist eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung deshalb so gut wie immer ein Verlustgeschäft.

Übrigens: Bei Lebensversicherungen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden, muss sich der Rückkaufswert auf mindestens die Hälfte des Deckungsbeitrags belaufen. Das hat der Bundesgerichtshof 2013 in zwei Urteilen bestätigt (Az. IV ZR 17/13 und Az. IV ZR 114/13).

Ansonsten sind der Rückkaufswert und auch seine Ermittlung in § 169 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gesetzlich geregelt. Diese Regelungen gelten für Policen ab 2008.

Einen Rückkaufswert hat nur eine Kapital bildende Versicherung

Der Rückkaufswert spielt grundsätzlich nur bei den sogenannten Kapital bildenden Versicherungen eine Rolle. Dazu gehören klassische Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und auch fondsgebundene Lebensversicherungen.

Bei reinen Risikoversicherungen wie der Risiko-Lebensversicherung, der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keinen Rückkaufswert. Denn hier werden die gezahlten Beiträge nicht für den Aufbau eines Guthabens, sondern für den Risikoschutz verwendet.

Tritt ein Versicherungsfall ein, erbringt die Versicherung die vereinbarte Leistung. Kündigen Sie den Vertrag oder läuft er ab, bekommen Sie aber keine Erstattung. Auch dann nicht, wenn es keinen Versicherungsfall gab.

Wie finde ich den aktuellen Rückkaufswert meiner Lebensversicherung heraus?

Im Internet gibt es diverse Rechner, mit denen Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung grob ausrechnen können. Dafür müssen Sie den Namen der Versicherungsgesellschaft, den Beginn, die Laufzeit und die Höhe Ihrer Beiträge eingeben. Daraufhin ermittelt der Rechner, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist. Allerdings ist das Ergebnis immer nur eine ungefähre Angabe.

Konkrete und verbindliche Zahlen kann Ihnen nur Ihr Versicherer nennen. Mit einem kurzen, formlosen Schreiben können Sie sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Einen Mustertext dafür zeigen wir Ihnen gleich. Jedenfalls rechnet Ihnen der Versicherer daraufhin den aktuellen Rückkaufswert aus und schlüsselt dessen Zusammensetzung auf.

Hilfreich kann außerdem ein Blick in die Vertragsunterlagen sein. Denn sie enthalten in aller Regel eine Übersicht, wie sich die Rückkaufswerte während der Laufzeit entwickeln. Einmal pro Jahr bekommen Sie vom Versicherer außerdem eine Abrechnung. Auch dort ist der aktuelle Stand Ihrer Lebensversicherung ausgewiesen.

Wie komme ich an den Rückkaufswert der Lebensversicherung?

Wenn Sie möchten, dass Ihnen der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt wird, müssen Sie den Vertrag kündigen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben aus. Darin erklären Sie die Kündigung der Lebensversicherung und nennen die Bankverbindung, auf die der Betrag überwiesen werden soll. Warum Sie kündigen, müssen Sie nicht angeben.

Eine Kündigung ist immer zur Hauptfälligkeit möglich. Wann die Hauptfälligkeit ist, richtet sich danach, ob Sie die Beiträge monatlich, quartalsweise oder jährlich bezahlen. Zahlen Sie die Versicherungsprämie pro Quartal oder einmal pro Jahr, können Sie zu dem Termin kündigen, an dem die nächste Prämie fällig ist. Bei einer monatlichen Zahlweise ist die Kündigung jeweils zum Monatsende möglich.

Allerdings müssen Sie manchmal Kündigungsfristen einhalten. Außerdem ist es meist so, dass eine Kündigung erst möglich ist, wenn der Vertrag eine bestimmte Zeit läuft. Schauen Sie deshalb in Ihren Versicherungsunterlagen nach, welche Regelungen es in Ihrem Fall gibt.

Wird die Kündigung wirksam, müssen Sie Ihrem Versicherer die originale Versicherungspolice zurückgeben. Finden Sie diese nicht mehr, wird eine Verlusterklärung notwendig. Erkundigen Sie sich aber besser vorher, wie Ihr Versicherer vorgeht, wenn Sie die Police nicht vorlegen können. So ersparen Sie sich böse Überraschungen.

Ist der Stichtag gekommen, endet Ihr Versicherungsschutz. Gleichzeitig überweist Ihnen der Versicherer den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung auf Ihr Girokonto.

Noch ein Tipp: Stellen Sie vor einer Kündigung sicher, dass Sie mit den Prämien nicht im Rückstand sind. Denn durch jeden fehlenden Beitrag verringert sich der Rückkaufswert. Das liegt daran, dass die Kosten für die gesamte Laufzeit berechnet werden. Damit bezahlen Sie auch für die Monate, für die die Prämien fehlen. Außerdem führt ein geringeres Guthaben automatisch zu weniger Zinsen.

Der Rückkaufswert kann steuerpflichtig sein

Wichtig zu wissen ist, dass Sie den ausgezahlten Rückkaufswert mitunter versteuern müssen. Ob das der Fall ist und wie hoch die Steuern ausfallen, hängt von Ihrem Vertrag ab. Die Regelungen sind folgende:

  • Haben Sie einen Altvertrag, der vor 2005 zustande gekommen ist und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat, ist der Rückkaufswert steuerfrei.
  • Sind Sie mindestens 60 Jahre alt und haben Sie einen Neuvertrag, der seit mindestens zwölf Jahren läuft, ist die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig. Dabei erfolgt die Besteuerung nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
  • Bei allen anderen Verträgen wird auf den Rückkaufswert der Lebensversicherung die Abgeltungssteuer erhoben.

Was sind Alternativen zu einer vorzeitigen Kündigung?

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, ist fast immer ein schlechtes Geschäft für Sie. Denn der niedrigere Rückkaufswert hat zur Folge, dass Sie Geld verlieren. Bevor Sie vorschnell kündigen, sollten Sie deshalb immer prüfen, ob es nicht eine bessere Lösung gibt. Und an diesem Punkt stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl.

Die Lebensversicherung beitragsfrei oder ruhend stellen

Eine Alternative zur Kündigung ist, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dadurch müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen, behalten aber Ihren Versicherungsschutz. Ihr Versicherer muss Ihnen die Möglichkeit einräumen, Ihre Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln. Die gesetzlichen Regelungen zur Beitragsfreistellung ergeben sich aus § 165 VVG.

Allerdings ist eine Beitragsfreistellung aus juristischer Sicht eine Teilkündigung. Denn wenn Sie keine Prämien mehr einzahlen, verringern sich sowohl der Versicherungsschutz als auch die Ablaufleistung. Möchten Sie die Zahlung der Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, muss Ihr Versicherer einverstanden sein.

Einige Versicherer ermöglichen auch, die Versicherung ruhend zu stellen. Wenn der Vertrag ruht, besteht er zwar weiter, doch der Versicherungsschutz ist ausgesetzt. Erst wenn Sie nach Ablauf der Vereinbarung wieder Prämien bezahlen, lebt auch der Versicherungsschutz wieder auf. Die Beiträge für die Zeit, in der die Lebensversicherung geruht hat, müssen Sie nicht nachzahlen. Die Ablaufleistung wird dadurch aber entsprechend niedriger.

Die Beiträge stunden oder senken

Sie können mit Ihrem Versicherer eine Stundung vereinbaren. In diesem Fall setzen Sie die Zahlung der Prämien für einen bestimmten Zeitraum aus. Allerdings müssen Sie später die ausgesetzten Beiträge nachzahlen. Außerdem werden für die Stundung Zinsen fällig. Deshalb macht diese Möglichkeit eigentlich nur dann Sinn, wenn Sie wissen, dass Sie die Nachzahlung leisten können.

Die bessere Lösung ist vielleicht, wenn Sie die Kosten Ihrer Lebensversicherung senken. Dafür können Sie beim Versicherer nachfragen, ob Sie die Höhe der Beiträge dauerhaft verringern können. Dadurch reduziert sich zwar die Ablaufleistung, aber Sie haben eben auch nicht mehr so hohe Kosten.

Haben Sie eine Dynamik vereinbart, können Sie diese aus dem Vertrag nehmen. Möglich ist außerdem, dass Sie Zusatz-Versicherungen streichen, die Sie nicht unbedingt brauchen oder anderweitig günstiger bekommen.

Die Police beleihen

Stecken Sie in einem finanziellen Engpass, kann ein sogenanntes Policendarlehen eine Lösung sein. Bei einem Policendarlehen beleihen Sie Ihre Lebensversicherung.

Meist können Sie bis zu 90 Prozent vom aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung als Darlehenssumme bekommen. Einige Anbieter gewähren auch den kompletten Rückkaufswert als Kreditbetrag. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind bis zu 60 Prozent möglich. Das Darlehen zahlen Sie entweder im Verlauf der weiteren Laufzeit oder zum Ablauf der Lebensversicherung zurück.

Beleihen können Sie Ihre Police sowohl beim Versicherer selbst als auch bei einer Bank. Daneben gibt es auf dem sogenannten Zweitmarkt einige Anbieter, die Policendarlehen gewähren. Voraussetzung ist dann aber meist, dass der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung schon eine gewisse Höhe erreicht hat.

Für ein Policendarlehen spricht zum einen, dass die Zinsen oft sehr niedrig sind. Zum anderen wird häufig keine Schufa-Auskunft eingeholt und das Darlehen dort auch nicht vermerkt. Denn als Sicherheit für das Darlehen dient die Police.

Die Lebensversicherung verkaufen

Eine weitere Alternative zur vorzeitigen Kündigung kann ein Verkauf der Lebensversicherung ein. Bei einem Verkauf ist der Erlös meist höher als der Rückkaufswert, den Ihnen die Lebensversicherung bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag bezahlt. Außerdem behalten Sie in vielen Fällen trotz eines Verkaufs die Leistung, die im Todesfall vorgesehen ist.

Interessant für einen Ankäufer wird Ihre Police aber erst ab einem Rückkaufswert von ungefähr 10.000 Euro. Außerdem ist oft eine Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren Voraussetzung für einen Ankauf.

Wenn Sie über einen Verkauf der Lebensversicherung nachdenken, sollten Sie sich den Ankäufer aber sehr genau anschauen. Denn auf dem Zweitmarkt gibt es einige schwarze Schafe. Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen per E-Mail oder am Telefon ein lukratives Angebot unterbreitet wird. Seriöse Ankäufer arbeiten nicht auf diese Art.

Auch bei einem Verkaufserlös, der den aktuellen Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung um 20 oder 30 Prozent übersteigt, sollten Sie hellhörig werden. Gleiches gilt, wenn Ihnen der Ankäufer die Summe statt als Einmalbetrag in Raten auszahlen will.

Tipp: Informieren Sie sich, ob der Anbieter Mitglied im BVZL e.V. ist. In diesem Bundesverband sind seriöse Unternehmen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen organisiert.

Einen Altvertrag widerrufen

Vor allem bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt oft der sogenannte Widerrufs-Joker. Bei vielen dieser Verträge war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Weil deshalb die Widerrufsfrist nie begonnen hat, können Sie unter Umständen auch Jahre später noch vom Vertrag zurücktreten.

Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht und ist Ihr Widerruf erfolgreich, kommt es zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherung. Dabei erstattet Ihnen der Versicherer die eingezahlten Beiträge plus Zinsen.

Zu diesem Thema gibt es mehrere höchstrichterliche Entscheidungen. Allerdings ist ein Widerspruch nicht immer sinnvoll, selbst wenn er möglich ist. Auch hier sollten Sie deshalb nicht vorschnell handeln, sondern sich gut informieren. Einen ersten Überblick können Sie sich zum Beispiel auf der Webseite der Verbraucherzentrale verschaffen.