Widerrufsbelehrung für Makler vor einer Besichtigung

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

makler widerrufsbelehrung vor besichtigungSind Sie auf der Suche nach Wohnraum oder einer anderen Immobilie? Dann sollten Sie nicht vergessen, sich im Vorfeld einmal ganz genau mit Ihren Rechten zu beschäftigen. Der Gesetzgeber ist in vielerlei Hinsicht auf der Seite der Verbraucher und nimmt vor allem die Makler in die Pflicht. Seit 2014 wird zwischen verschiedenen Geschäftsarten bei einem Immobiliengeschäft unterschieden, wobei auch nicht immer ein Widerruf möglich ist.

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Gleich geblieben ist allerdings, dass die Makler ihre Käufer vor einem Kauf einer Immobilie über das Widerrufsrecht informieren müssen – und zwar noch vor der Besichtigung des Objektes. Geschieht diese Makler Widerrufsbelehrung vor Besichtigung nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist für den Käufer ganz automatisch. Durchaus ein interessantes Thema, welches für Sie auch dann relevant sein kann, wenn Sie vor kurzer Zeit erst eine Immobilie erworben haben.

Nutzen Sie also unseren Artikel und informieren Sie sich in nur wenigen Augenblicken über alle wichtigen Details zu diesem Thema. Passend dazu stellen wir Ihnen auch noch eine kostenlose Mustervorlage zur Verfügung, mit der Sie Ihren Widerruf für ein Immobiliengeschäft in kürzester Zeit formulieren können.

►Vorlage zur freien Verwendung: Das Widerrufsschreiben

Falls der Widerruf eines Immobiliengeschäfts für Sie interessant ist, können wir Sie mit unserer folgenden Mustervorlage unterstützen. Diese können Sie ganz einfach für Ihre persönliche Situation nutzen, indem Sie lediglich Ihre privaten Daten in das Schreiben einfügen. Kleiner Tipp: Sie können das Muster nicht nur für einen Widerruf im Bereich der Immobilien verwenden, sondern können es natürlich auch auf alle anderen Bereiche anwenden:

Widerruf Immobiliengeschäft

Absender: Name, Adresse und Kunden- oder Vertragsnummer, Bestellnummer

Empfänger: Maklerbüro und Ansprechpartner mit vollständiger Adresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich per sofort meinen mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag vom ___.___.___ Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs zu.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift) (Ort und Datum)

Ist die Widerrufsbelehrung vor der Besichtigung nötig?

In mehreren Fällen vor Gericht wurde in der Vergangenheit entschieden, dass die Makler Widerrufsbelehrung vor Besichtigung an den Käufer übermittelt werden muss. Geschieht das nicht, besteht kein Anspruch auf eine Provision. Zusätzlich dazu gilt, dass die Makler die Widerrufsbelehrung schriftlich an ihre Käufer übermitteln müssen. Sollte der Makler kurz vor der Besichtigung einer Immobilie lediglich mündlich auf das Widerrufsrecht hinweisen, ist das nicht rechtens. Relevant ist die Widerrufsbelehrung bei Immobiliengeschäften in den meisten Fällen nur bei einem Kauf, bzw. dann, wenn eine Provision gezahlt werden muss. Wird lediglich eine Immobilie zur Miete gesucht, ist keine Provision fällig – und damit auch kein Widerrufsrecht auf der Seite der Interessenten vorhanden. In dieser Hinsicht ist die gesetzliche Vorgabe also ein bisschen besonders, große Unklarheiten sollten aber normalerweise nicht bestehen.

Wichtig zu beachten ist, dass bei einem Immobilienkauf aber auch noch einmal zwischen zwei unterschiedlichen Geschäftsarten unterschieden wird. Kommt der Vertrag regulär im Büro des Maklers zustande, handelt es sich um einen ganz „normalen“ Vertrag und die Käufer sind an diesen gebunden. Anders ist es, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt. In diesem Fall wird der Vertrag zum Beispiel per Mail oder Telefon geschlossen – und die Interessenten genießen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Sonderfälle: In diesen Fällen gilt das Widerrufsrecht nicht

Wie bereits erwähnt, gilt das Widerrufsrecht für Immobilien nur dann, wenn eine Provision gezahlt werden muss. Normalerweise wird bei der Suche nach einer Miet-Immobilie nur in den seltensten Fällen ein Makler beauftragt, an den eine etwaige Provision gezahlt werden müsste. Daher verfällt es sich mit dem Widerruf auch so, dass dieser bei einem Mietgeschäft ohne Maklerauftrag nicht angewandt werden kann. Eine weitere besondere Situation entsteht dann, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde und die Dienstleistung vom Makler getan ist. In diesem Fall ist es für die Verbraucher dann nicht mehr ganz so einfach, ihren Widerruf durchzusetzen. Zumal oftmals eine Entschädigung auf Seiten des Maklers erhoben werden kann.

Korrekter Widerruf: Darauf ist zu achten

Möchten Sie einen Widerruf formulieren, ist das grundsätzlich nicht mit einem wirklich großen Aufwand verbunden. Wie Sie in unserem Muster erkennen können, besteht der Widerruf nur aus einem kurzen Text, der innerhalb weniger Sekunden formuliert werden kann. Eine besondere Form müssen Sie beim Verfassen des Widerrufs nicht beachten. Darüber hinaus müssen Sie auch keine Gründe für Ihren Widerruf angeben. Sie können dies aber natürlich tun. Vor dem Gesetz korrekt ist ein Widerruf allerdings nur dann, wenn dieser von Ihnen handschriftlich unterschrieben wird.

Gekoppelt ist der Widerruf immer an eine gewisse Frist, die bei der Übermittlung auf dem Postwege unbedingt bedacht werden sollte. Möchten Sie ganz auf Nummer Sicher gehen, können Sie Ihren Widerruf per Einschreiben verschicken. Zusätzliche Sicherheit bringt es zudem, wenn Sie in Ihrem Widerruf um eine schriftliche Bestätigung des Schreibens bitten. Übrigens: Die Widerrufsfrist beginnt immer erst mit dem Tag der Vertragsunterschrift und nicht früher. Um möglichst kein Risiko einzugehen, sollten Sie bereits kurze Zeit nach der Unterschrift Ihren Widerruf formulieren.

Vor der Besichtigung ist die Widerrufsbelehrung Pflicht

Im Bereich der Immobiliengeschäfte tauchen rund um den Widerruf immer wieder große Fragezeichen bei den Käufern auf. Aus Sicht der Makler ist die Sache ziemlich eindeutig, denn die Makler Widerrufsbelehrung vor Besichtigung des Objektes ist Pflicht. Andernfalls besteht kein Anspruch auf eine Provision. Übermittel werden muss die Widerrufsbelehrung immer schriftlich, eine andere Form wird nicht akzeptiert. Sollte der Makler die Widerrufsbelehrung nicht überreichen, wird die Frist für den Widerruf automatisch verlängert. Generell lässt sich also sagen, dass die Verbraucher bzw. Käufer bei den Immobiliengeschäften eine große Rückendeckung durch das Recht genießen und vor allem die Makler gefordert sind.