Widerruf als Verwaltungsakt: Was heißt das genau?

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerruf verwaltungsaktAuch Ihnen wird nicht entgangen sein, dass Geschäfte im Internet deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Unzählige Online Shops bieten Ihnen verschiedene Produkten und Dienstleistungen zu günstigen Preisen an. Und bestimmt hat auch schon bei Ihnen einmal das Telefon geklingelt und der freundliche Anrufer wollte Ihnen Wein, einen Stromversorgungsvertrag oder ein Zeitschriftenabonnement verkaufen. Im Grunde können Sie bei solchen Angeboten zunächst bedenkenlos zugreifen. Denn der Gesetzgeber hat für Geschäfte, die Sie als sogenanntes Fernabsatzgeschäft abschließen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorgesehen. Sie haben also zwei Wochen Zeit, um sich das Angebot in Ruhe anzusehen und zu entscheiden, ob Sie es tatsächlich wollen.

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Entscheiden Sie sich dafür, den Vertrag zu widerrufen, ist dies mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Denn Sie müssen den Widerruf gegenüber Ihrem Vertragspartner klar und deutlich formulieren. Dabei kommt es auch immer wieder einmal zu Problemen. Diesen können Sie am besten aus dem Weg gehen, indem Sie beim Widerruf alles richtig machen.

Wir möchten Ihnen nun zeigen, wie Sie den Verwaltungsakt Widerruf am besten über die Bühne bringen. Neben den wichtigsten Stolpersteinen möchten wir Sie dabei auch auf unsere Vorlagen aufmerksam machen. Daran können Sie sich sehr einfach orientieren und Ihren persönlichen Widerruf erstellen.

►Mustertext zur freien Verwendung: Widerruf eines Vertrages

Ein Widerspruch gegen einen Vertrag ist in erster Linie ein nüchterner Verwaltungsakt. Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die sich vor solchen Aufgaben scheuen. Sie werden aber sehen, dass es insgesamt keine besonders große Mühe macht. Dies gilt besonders dann, wenn Sie eine Vorlage von unserer Seite nutzen. Wir haben eine Reihe von Musterbriefen zusammengestellt, die Sie für Ihren Zweck mit wenigen Handgriffen anpassen können. Auf diese Weise vermeiden Sie auch, kleine und unnötige Fehler zu begehen, die Ihren Widerspruch ungültig machen würden.

Widerruf von einem Vertrag / …

Absender: (Angabe von Namen und Adresse)

Empfänger: (Angabe von Unternehmen Name und Anschrift)

Angaben zum Vertrag (Nummer, Datum des Vertragsabschlusses)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit meinen Rücktritt vom oben näher bezeichneten Vertrag erklären. Damit mache von meinem gesetzlichen Recht auf Widerruf Gebrauch. Ich erwarte eine Bestätigung vom Widerruf bis zum (Datum).

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Fehler bei Fristeinhaltung und richtiger Adressat vermeiden!

Gerade dann, wenn Sie einen Vertrag über das Telefon oder das Internet abgeschlossen haben, ist für Sie nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, wer eigentlich Ihr Vertragspartner ist. Ähnliches gilt, wenn Sie ein Produkt in einem Online Shop erworben haben. Um den Widerruf korrekt abzuwickeln, sollten Sie diesen aber auf jeden Fall an die richtige Adresse richten. Ihr Adressat ist dabei stets der Vertragspartner. Sie sollten dabei den Vertragspartner nicht mit dem Hersteller des Produktes verwechseln und auch nicht den Widerruf gegenüber einem etwaigen Vermittler erklären. Wer der richtige Vertragspartner ist, entnehmen Sie am einfachsten dem Vertrag. Dieser geht Ihnen entweder per Email oder auch per Post zu. Und mit dem Zugang der Vertragsunterlagen beginnt auch erst die Frist, in der Sie Ihren Widerruf erklären müssen. Auch hier liegt eine mögliche Fehlerquelle. Senden Sie den Widerruf auf jeden Fall innerhalb der Frist von 14 Tagen ab.

Tipp für Sie:

Für einen korrekten Widerruf ist es wichtig, dass Sie diesen an den tatsächlichen Vertragspartner richten. Zudem sollten Sie genau auf die geltenden Fristen achten.

Was soll ich unternehmen, wenn es Probleme gibt?

Sie werden sicher schon einige Male von Fällen gehört haben, in denen der Widerruf nicht funktioniert hat. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Prinzipiell ist das Recht aber in jedem Fall auf Ihrer Seite. Einige Anbieter versuchen aber, sich mit Händen und Füßen gegen den Widerruf zu wehren. Aus diesem Grund sollten Sie auch einige wichtige Vorkehrungen treffen. Zunächst ist es wichtig, dass Sie in einem eventuellen späteren Streit genau nachweisen können, dass Sie fristgerecht und gegenüber dem richtigen Vertragspartner Ihren Rücktritt erklärt haben. Insbesondere sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Widerruf korrekt zugestellt haben. Dies gelingt sehr einfach, wenn Sie sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten, ist dies aber auch per Fax oder telefonisch möglich. Wenn Sie das Telefon nutzen, sollten Sie unbedingt einen Zeugen hinzuziehen. In jedem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass Ihr Widerspruch schriftlich bestätigt wird.

Tipp für Sie:

Sorgen Sie dafür, dass Sie in einem eventuellen Streitfall jeden Schritt nachweisen können.

Was gehört alles in den Widerruf?

Neben der korrekten Zustellung kommt es natürlich auch auf den Inhalt an. Die Form ist Ihnen dabei freigestellt. Wenn Sie widersprechen, ist allein entscheidend, dass folgende Informationen enthalten sind:

  • persönlichen Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zum Empfänger und Vertragspartner (Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner)
  • Bezeichnung des Produkts oder Vertrags (Inhalt, Nummer, Datum der Ausstellung, etc. )
  • deutliche Formulierung beim Widerruf (klare Worte)
  • Aufforderung zur Bestätigung in einer angemessenen Frist
  • eigenhändige Unterschrift von Ihnen persönlich

Wichtig für Sie:

In einem vollständigen Schreiben, in dem Sie von einem Vertrag zurücktreten, darf auch Ihre persönliche Unterschrift nicht fehlen.

Fazit: Verwaltungsakt Widerruf ist schnell erledigt

Bestimmt ist es auch Ihnen schon einmal so gegangen, dass Sie sich bei einer Vertragsunterschrift nicht ganz sicher waren. Zumindest dann, wenn Sie sich im Rahmen eines sogenannten Fernabsatzgeschäftes für etwas entschieden haben, bleibt Ihnen stets noch etwas Zeit für die endgültige Entscheidung. Denn bei allen Geschäften, die außerhalb der Geschäftsräume zustande kommen, steht ihnen ein Widerrufsrecht zu. Widerrufen können Sie aus unterschiedlichsten Gründen wie z.B., Sie:

  • waren von Anfang an skeptisch und haben sich nun dagegen entschieden
  • haben ein deutlich attraktiveres Produkt gefunden
  • merken, dass Sie nicht richtig beraten wurden

Eine konkrete Begründung ist für den Widerruf aber gar nicht nötig. Wichtig ist vor allem, dass Sie alle formalen Anforderungen an diesen Verwaltungsakt erfüllen. Fehler vermeiden Sie am besten, indem Sie einen Musterbrief nutzen. Eine Reihe von Mustern haben wir auf unserer Internetseite für Sie vorbereitet und zusammengestellt.