Widerruf Maklervertrag: Erfahrungsbericht & Muster

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerruf maklervertragMit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit sind auch Sie schon einmal mit einem Makler in Kontakt getreten und haben sich zum Beispiel eine schöne Wohnung oder ein Haus angesehen. Kommt es dabei zu einem sogenannten Maklervertrag, unterliegt dieser den rechtlichen Vorgaben des BGB. Für die Verbraucher ist das erst einmal ein gutes Signal, denn so können Sie sich auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei einem Maklervertrag verlassen. Es gibt aber natürlich auch ein paar Ausnahmen von der Regel.

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Und genau die wollen wir zusammen mit den wichtigsten Fakten zum Widerruf Maklervertrag im Folgenden einmal ganz genau unter die Lupe nehmen. Bevor Sie jetzt aber befürchten, dass Sie schwierige Gesetzestexte studieren müssen, können wir Sie beruhigen. In unserer folgenden Erklärung werden alle Details verständlich genannt. Auch ohne großes Vorwissen sind Sie sofort im Thema.

Nutzen können Sie übrigens nicht nur unseren Artikel, sondern auch unsere kostenlose Mustervorlage. Mit dieser können Sie Ihren eigenen Widerruf im Handumdrehen formulieren, da Sie lediglich Ihre privaten Daten ergänzen müssen.

►Mustertext zur freien Verwendung: Maklervertrag widerrufen

Um Sie mit dem Widerruf eines Maklervertrages noch ein bisschen mehr vertraut machen zu können, haben wir im Folgenden einmal eine beispielhafte Vorlage aufgeführt. Diese können Sie für alle erdenklichen Widerrufe nutzen, hierfür müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten in das Formular eintragen:

Widerruf Maklervertrag

Absender: Name, Adresse und (wenn vorhanden) Kundennummer

Empfänger: Makler und/oder Ansprechpartner mit vollständiger Adresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich sofort meinen mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieses Widerrufs zu.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift) (Ort und Datum)

Wie Sie in der Vorlage erkennen können, ist der Widerruf Maklervertrag innerhalb weniger Augenblicke erstellt und kann anschließend verschickt werden. Gründe, warum Sie den Maklervertrag widerrufen möchten, müssen Sie nicht im Widerruf angeben. Es gibt allerdings einige Aspekte, die Sie für einen erfolgreichen Widerruf auf jeden Fall beachten sollten.

Maklervertrag: Ist ein Widerruf überhaupt möglich?

Noch vor ein paar Jahren genossen die Maklerverträge eine gewisse Sonderstellung im deutschen Recht und waren zum Beispiel von einem Widerruf verschont. Seit 2013 hat sich das Gesetz jedoch entscheidend geändert. Kommt ein Maklervertrag als Fernabsatzvertrag zustande, können Sie sich als Verbraucher auf Ihr Widerrufsrecht verlassen. Als Fernabsatzvertrag wird ein Geschäft bezeichnet, welches nicht unmittelbar von Angesicht zu Angesicht zustande komme. Stattdessen wird ein Fernabsatzvertrag immer über einen zusätzlichen Kommunikationsweg abgewickelt, wie zum Beispiel einen Brief, das Telefon oder das Internet. Sollte ein solcher Maklervertrag zustande kommen, genießen Sie als Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie also problemlos und erfolgreich Ihren Widerruf formulieren und einreichen.

Der Zeitraum der 14-tägigen Frist beginnt übrigens erst dann, wenn der Vertrag mit dem Verkäufer zustande kommt und nicht etwa mit dem ersten Kontakt. Zusätzlich dazu ist der Makler dazu verpflichtet, Ihnen eine Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Erst wenn diese ebenfalls eingegangen ist, beginnt die Frist. Sollte der Makler Sie nicht über Ihre Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt haben, verlängert sich die Frist automatisch. Zusätzlich dazu müssen Makler beachten, dass die Widerrufsbelehrung schriftlich oder auf einem anderen Datenträger übermittelt werden muss. Eine mündliche Belehrung reicht vor dem Gesetz nicht aus.

Achtung Sonderfälle: Hier erlischt das Widerrufsrecht

Geregelt sind vor dem Gesetz natürlich auch Sonderfälle, in denen die „Schablone“ des Widerrufsrechts nicht angewandt werden kann. Eine davon ist es, wenn der Verbraucher den Makler mit einer Dienstleistung beauftragt und diese dann bereits abgeschlossen wurde. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Makler den Verbraucher im Vorfeld auch auf diesen Aspekt hingewiesen hat. Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass vor allem der Makler vom Gesetz in die Pflicht genommen wird. Sie als Verbraucher müssen hingegen nur auf die Einhaltung der Frist achten und dürften bei Ihrem Widerruf ansonsten keinerlei Hürden in den Weg gestellt bekommen.

Das dürfen Sie bei Ihrem Widerruf nicht vergessen

Ganz besonders wichtig für Ihren erfolgreichen Widerruf Maklervertrag ist es, dass sie die gesetzliche Frist von 14 Tagen einhalten können. Um das sicherzustellen, sollten Sie am besten nicht „kurz vor knapp“ ihren Widerruf formulieren, sondern diesen möglichst frühzeitig nach dem Vertragsabschluss formulieren und verschicken. Wirklich auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie den Widerruf per Einschreiben an das Maklerbüro versenden. Denken Sie in diesem Fall aber an die zusätzlichen Kosten für das Einschreiben. Gleichzeitig empfiehlt es sich, im Widerruf eine Bestätigung Ihres Anliegens zu verlangen. So haben Sie etwas in der Hand und können sich bei späteren Rückfragen oder ähnlichem immer auf diese Bestätigung beziehen.

Gültig ist ein Widerruf übrigens nur dann, wenn er von Ihnen persönlich unterschrieben wird. Verfassen können Sie den Inhalt aber natürlich problemlos am Computer. Nur die Unterschrift muss dann eben von Ihnen persönlich geleistet werden.

Kleiner Tipp: Wenn vorhanden, sollten Sie in Ihrem Widerruf immer auch eine Kundennummer, Vertragsnummer oder ähnliches angeben, da das Schreiben so deutlich schneller zugeordnet werden kann.

Kurzer Weg zum Widerruf des Maklervertrages

Mit einem wirklich großen Aufwand ist der Widerruf Maklervertrag nicht verbunden. Sie müssen lediglich ein kurzes Schreiben aufsetzen, in welchem Sie Ihren Widerruf formulieren. Dabei ist keine Angabe von Gründen notwendig, es reichen stattdessen nüchterne Zeilen mit den wichtigsten Angaben zum Vertrag. Nutzen können Sie ganz einfach unsere Mustervorlage, wodurch Ihnen das Formulieren des Widerrufs noch einmal ein gutes Stück leichter fallen dürfte. Beachten sollten Sie bei jedem Widerruf, dass dieser von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss. Im Falle der Maklerverträge gilt zudem eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Etwas anders sieht es aus, wenn Sie der Makler nicht über Ihre Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Sollte das so sein, können Sie sich auf eine Verlängerung der Frist verlassen. Der Gesetzgeber ist hier also insgesamt auf der Seite der Verbraucher und sorgt dafür, dass diese nicht auf einem vorschnell abgeschlossenen Vertrag sitzenbleiben müssen.