Bildungsurlaub ablehnen? Alles zu Anspruch, Ablauf & Co.

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Bildungsurlaub ablehnen
Ihr Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur in wenigen Fällen ablehnen.

Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub? Wann stehen Ihnen wie viele Tage zu? Welche Kurse können Sie belegen? Und wann kann Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub ablehnen? Das wissen Sie nicht? Keine Sorge, damit sind Sie in guter Gesellschaft! Viele Arbeitnehmer könnten sich Extra-Urlaub nehmen und die Zeit für eine berufliche Weiterbildung nutzen. Aber sie tun es nicht. Entweder, weil sie gar nicht wissen, dass es den Bildungsurlaub gibt. Oder weil ihnen nicht bekannt ist, wie die bezahlte Freistellung abläuft und wie sie diese beantragen müssen. Grund genug, das Thema einmal näher unter die Lupe zu nehmen.

Obwohl Arbeitnehmer und Azubis in fast allen Bundesländern sogar einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben, machen nur wenige davon Gebrauch. Dabei ist der Bildungsurlaub eine prima Gelegenheit, um sich beruflich weiterzubilden, ohne dafür den Feierabend oder die Wochenenden zu opfern.

Und auch wenn einige Arbeitgeber nicht unbedingt begeistert auf einen Antrag reagieren, können sie den Bildungsurlaub nicht ohne Weiteres ablehnen. Aber schauen wir uns die Sache in Ruhe an!

Was genau ist Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist eine Sonderform des bezahlten Urlaubs. Anders als der normale Urlaub dient er nicht der Erholung und Freizeit. Stattdessen können Sie Bildungsurlaub nehmen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden.

Eine andere Bezeichnung für den Bildungsurlaub, die recht oft verwendet wird, lautet Bildungsfreistellung. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass der Bildungsurlaub eben kein Erholungsurlaub ist, sondern tatsächlich der Bildung dient.

Wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

In fast allen Bundesländern – oder genauer: in 14 von 16 Bundesländern – haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings ist die Bildung in Deutschland Ländersache. Und das betrifft nicht nur Schüler und Studenten, sondern mit Blick auf den Bildungsurlaub auch Azubis und Arbeitnehmer.

Daher gibt es in den einzelnen Bundesländern jeweils eigene Regelungen, die sich aus dem jeweiligen Landes-Bildungsgesetz ergeben. Diese wiederum sind zum Teil recht unterschiedlich. Das fängt schon mit der Anzahl der Tage an, die Sie in einem bestimmten Zeitraum als Bildungsurlaub nehmen können:

Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub

Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Saarland

6 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

10 Arbeitstage in zwei Kalenderjahren

Sachsen-Anhalt

14 Arbeitstage in zwei Kalenderjahren

 

Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Anstellung in Vollzeit. Arbeiten Sie in Teilzeit oder haben Sie einen Minijob, verringert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend Ihrer Arbeitszeit pro Woche.

Neben der Anzahl der Tage gibt es dann teils noch einmal Regelungen dazu, ab wann Sie die Bildungsfreistellung beantragen können. So müssen Sie in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem Arbeitgeber tätig sein. In Baden-Württemberg und Brandenburg ist eine Betriebszugehörigkeit von zwölf Monaten Voraussetzung für Bildungsurlaub. Und in Rheinland-Pfalz entsteht Ihr Anspruch, wenn Sie seit zwei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind.

Zusätzlich haben ein paar Bundesländer Sonderregelungen. So haben Sie in Berlin Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub, wenn Sie jünger sind als 25 Jahre. In Hessen wiederum bekommen Sie fünf Tage obendrauf, wenn Ihre Fortbildung mit einem ehrenamtlichen Engagement zusammenhängt. Im Saarland haben Sie zwar Anspruch auf sechs Tage Bildungsurlaub, allerdings bezahlt Ihr Arbeitgeber nur höchstens drei Tage davon. Die andere Hälfte müssen Sie aus Ihrer Freizeit besteuern.

Und was ist mit Bayern und Sachsen?

Weder in Bayern noch in Sachsen ist der Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich geregelt. Allerdings heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie gar keine Chance auf diese Form der beruflichen oder politischen Weiterbildung haben. Denn auch in Ihrem Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag kann der Extra-Urlaub für Weiterbildungen verankert sein.

Wofür kann ich Bildungsurlaub nehmen?

Aus der Bezeichnung bezahlte Bildungsfreistellung für berufliche oder politische Weiterbildung können Sie schon erahnen, dass sich der Bildungsurlaub nicht auf eine Fort- oder Weiterbildung im klassischen Sinne beziehen muss. Vielmehr haben Sie eine riesige Auswahl an Maßnahmen und Kursen, die für einen Bildungsurlaub in Frage kommen. So gibt es Angebote in Bereichen wie

  • Sprachreisen
  • EDV und IT
  • Rhetorik
  • Kommunikation
  • Entspannung
  • Stressmanagement
  • Politik
  • Yoga

Und das waren nur ein paar Beispiele. Sie müssen sich im Bildungsurlaub also nicht unbedingt mit einem Thema auseinandersetzen, mit dem Sie in Ihrem beruflichen Alltag ständig zu tun haben. Für ganz konkrete Fortbildungen, Schulungen oder Seminare, die sich speziell auf Ihren Arbeitsplatz beziehen, ist ohnehin Ihr Arbeitgeber zuständig.

Im Bildungsurlaub können Sie sich in entspannter Atmosphäre Wissen aneignen, das Ihnen generell im Berufsleben zugutekommen wird. Und das kann eben auch etwas wie Rhetorik oder Yoga sein.

Aber: Der ausgewählte Kurs muss für Bildungsurlaub anerkannt sein.

Die Weiterbildung, die Sie sich aussuchen, muss keinen klaren, engen Bezug zu Ihrem Job erkennen lassen. Aber es muss sich um einen Kurs handeln, der in Ihrem Bundesland als Weiterbildung anerkannt ist. Findet sich die Weiterbildung nicht in der Liste der anerkannten Angebote im jeweiligen Bundesland, kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen.

Abgesehen von betrieblichen Gründen, kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag auf Bildungsurlaub nämlich in zwei Fällen eine Absage erteilen:

  • Hat die Weiterbildung, die sie als beruflichen Bildungsurlaub einreichen, überhaupt keinen Bezug zu Ihrer Tätigkeit, kann der Arbeitgeber ablehnen.
  • Möchten Sie einen Kurs außerhalb oder sogar im Ausland besuchen, müssen Sie mögliche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland beachten. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist gesetzlich festgelegt, dass der Ort Ihrer Weiterbildung höchstens 500 Kilometer entfernt sein darf.

Die genauen Regelungen dazu, was als Bildungsurlaub anerkannt ist und was nicht, finden Sie im Gesetzestext Ihres Bundeslandes. Einen Überblick mit Infos und Links können Sie sich durch diese PDF verschaffen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bildungsurlaub?

Einen Bildungsurlaub müssen Sie schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Und dabei müssen Sie den Antrag in den meisten Bundesländern spätestens sechs Wochen vorher stellen.

Nur Bremen, Niedersachsen und Thüringen bilden Ausnahmen. In Thüringen müssen Sie Ihren Antrag nämlich sogar schon acht Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs einreichen. Dafür reicht es in Bremen und Niedersachsen aus, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag vier Wochen vorher hat.

Allerdings benennen die gesetzlichen Fristen nur die Zeiträume, die Sie auf jeden Fall einhalten müssen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Bildungsurlaub so früh wie möglich beantragen. Denn das Verfahren ist etwas aufwändiger. Außerdem kann Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, wenn Sie den Antrag nicht form- und fristgerecht stellen oder die Maßnahme ungeeignet erscheint.

Damit nichts schiefgeht, hat es sich deshalb bewährt, wenn Sie in fünf Schritten vorgehen:

1. Anspruch prüfen und Angebot auswählen

Bevor Sie in die Planungen einsteigen, sollten Sie einen genauen Blick in das Bildungsgesetz Ihres Bundeslandes werfen. Daraus können Sie entnehmen, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Schauen Sie sicherheitshalber auch noch in Ihren Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag. Dort können ebenfalls Regelungen zum Bildungsurlaub enthalten sein.

Haben Sie Ihren Anspruch geklärt, können Sie sich nach einem passenden Angebot umschauen. Achten Sie aber darauf, dass es sich um einen Kurs handelt, der in Ihrem Bundesland als Weiterbildung anerkannt ist. Suchen Sie dazu im Internet nach der Bildungsdatenbank für Ihr Bundesland. Die meisten Bundesländer haben solche Datenbanken und darin sind die anerkannten Kurse, Maßnahmen und Anbieter aufgelistet.

Im Zweifel können und sollten Sie sich außerdem direkt an den Anbieter der Weiterbildung wenden und nachfragen, ob er eine Anerkennung für Bildungsurlaub hat. Denn im Ernstfall müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber belegen, dass der ausgewählte Kurs in Ihrem Bundesland für eine Bildungsfreistellung anerkannt ist.

2. Vorläufige Genehmigung einholen

Der nächste Schritt ist, dass Sie Ihren Chef ansprechen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie gerne Bildungsurlaub nehmen möchten und informieren Sie ihn über den gewünschten Zeitpunkt. Auf diese Weise können Sie vermeiden, dass Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen muss, weil es die Personaldecke einfach nicht hergibt.

3. Zur Weiterbildung anmelden

Haben Sie eine vorläufige Zusage von Ihrem Chef bekommen, können Sie sich für die Weiterbildung, die Sie sich ausgesucht haben, anmelden.

Tipp: Noch ist Ihre Bildungsfreistellung nicht endgültig genehmigt. Sollte der Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub später doch ablehnen, müssten Sie Ihre Teilnahme am Kurs stornieren. Achten Sie deshalb schon bei der Anmeldung auf die Bedingungen bei einem Storno.

Nach der Anmeldung bekommen Sie vom Anbieter eine Bestätigung, den Ablaufplan und den Nachweis, dass es sich um eine anerkannte Weiterbildung handelt. Diese Unterlagen brauchen Sie für Ihren Antrag.

4. Bildungsurlaub schriftlich beantragen

Nun können Sie den Bildungsurlaub offiziell beantragen. Gibt es in Ihrem Betrieb einen Vordruck für Urlaubsanträge, füllen Sie dieses Formular aus. Ansonsten können Sie den Antrag auch formlos stellen. Formulieren Sie zum Beispiel so:

Hiermit beantrage ich die Freistellung für einen Bildungsurlaub vom … bis einschließlich zum … Informationen über die beabsichtigte Weiterbildung nebst Anmeldebestätigung und Anerkennungsbescheid lege ich als Anlagen bei.

Ihren Antrag geben Sie dann zusammen mit Kopien von den Unterlagen des Anbieters ab. Dann müssen Sie abwarten. Haben Sie nach etwa zwei Wochen noch keine Antwort, können Sie aber ruhig nachfragen, was mit Ihrem Urlaubsantrag ist.

5. Bildungsurlaub machen und Teilnahmebescheinigung abgeben

Hat Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigt, können Sie die notwendigen Vorbereitungen treffen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass Sie die An- und Abreise planen oder eine Unterkunft vor Ort buchen.

Wenn Sie die Weiterbildung absolviert haben, bekommen Sie vom Anbieter eine Bestätigung über Ihre Teilnahme. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor.

Übrigens: Sollten Sie während des Bildungsurlaubs krank werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Außerdem werden Sie meist ein ärztliches Attest zu Ihrer Krankmeldung einreichen müssen.

⚠️Wann kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Auch wenn Sie einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag durchaus ablehnen. Allerdings kann er das nicht willkürlich machen, bloß weil ihm zum Beispiel der Inhalt Ihrer Weiterbildung nicht gefällt. Vielmehr muss es für die Absage einen nachvollziehbaren und belegbaren Grund geben.

Hauptsächlich in diesen Fällen kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen:

  • Sie haben den Bildungsurlaub nicht form- oder fristgerecht beantragt.
  • Der gewählte Kurs ist als Weiterbildung in Ihrem Bundesland nicht anerkannt.
  • Betriebliche Gründe stehen der Bewilligung entgegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Großauftrag fertig werden muss und Sie dafür gebraucht werden. Oder wenn Sie in einem Zeitraum freigestellt werden möchten, in dem schon mehrere andere Kollegen Urlaub haben.

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen, wenn Sie sich für eine Weiterbildung entschieden haben, die überhaupt nichts mit Ihrem Beruf zu tun hat. Eine Ablehnung aus diesem Grund wird aber eher selten vorkommen. Denn wenn ein Kurs als berufliche oder politische Weiterbildung anerkannt ist, erfüllt er die Voraussetzungen für eine Maßnahme im Bildungsurlaub. Gäbe es keinen beruflichen Bezug, hätte er die Anerkennung nicht erhalten.

Und was, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht bewilligt hat?

So wie Sie die Bildungsfreistellung schriftlich beantragen müssen, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub ggf. auch schriftlich ablehnen. Und in dem Schreiben muss er begründen, warum er den Bildungsurlaub nicht bewilligt.

Schauen Sie also nach, warum es zu der Absage kam. Hat der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt, können Sie versuchen, den Bildungsurlaub zu verschieben. Haben Sie sich eine Weiterbildung ausgesucht, die nicht anerkannt oder bei der die Bildungsstätte zu weit entfernt ist, sollten Sie einen anderen Kurs suchen und einen neuen Antrag stellen. Gleiches gilt, wenn Ihnen ein formaler Fehler unterlaufen ist.

Grundsätzlich könnten Sie den abgelehnten Antrag auch einem Rechtsanwalt vorlegen und Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub vor Gericht einklagen. Ob Sie sich damit einen Gefallen tun, ist aber fraglich. Besser ist, wenn Sie sich in Ruhe noch einmal mit Ihrem Chef oder dem Betriebsrat zusammensetzen. Meist lässt sich so eine Lösung finden.

Aber: Kommen Sie nicht auf die Idee, den Bildungsurlaub eigenmächtig anzutreten, obwohl Ihr Arbeitgeber den Antrag abgelehnt hat. Denn dadurch riskieren Sie eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung.

Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Die Kosten für die berufliche oder politische Weiterbildung tragen Sie. Da es sich beim Bildungsurlaub um eine Form von bezahltem Urlaub handelt, bekommen Sie vom Arbeitgeber zwar Ihr Entgelt während der Urlaubstage ganz normal weiter. Die Weiterbildung als solches, angefangen bei den Kursgebühren über die Fahrtkosten bis hin zu Unterkunft und Verpflegung, müssen Sie aber selbst finanzieren. Andererseits können Sie die Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Kleiner Tipp zum Schluss: Schauen Sie einmal in die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Möglicherweise gibt es nämlich ein Förderprogramm, mit dem Sie Ihre Weiterbildung (anteilig) finanzieren können.