Aktualisiert am 18. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Diese Tabelle bietet eine Übersicht über den Widerrufsvorbehalt, d.h. die Bedingungen und Situationen, unter denen ein Widerrufsvorbehalt gilt. Sie wurde gründlich von Fachanwälten überprüft, um ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Widerrufsvorbehalt: Übersicht
Situation | Bedingungen für den Widerrufsvorbehalt | Rechtsgrundlage | Konsequenzen |
---|---|---|---|
Vertragsabschluss im Fernabsatz | Vertrag muss über Fernkommunikationsmittel (z.B. Internet, Telefon) abgeschlossen sein. | § 312g BGB, § 355 BGB | Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. |
Haustürgeschäfte | Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers. | § 312g BGB, § 355 BGB | Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. |
Dienstleistungsverträge | Dienstleistung darf vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht vollständig erbracht sein. | § 312g BGB, § 355 BGB | Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. |
Verträge über digitale Inhalte | Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. | § 356 Abs. 5 BGB | Widerrufsrecht erlischt bei Zustimmung zur vorzeitigen Ausführung und Kenntnisnahme des Erlöschens des Widerrufsrechts. |
Individualisierte oder maßgeschneiderte Waren | Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. | § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB | Kein Widerrufsrecht für personalisierte Produkte. |
Versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes | Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. | § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB | Kein Widerrufsrecht nach Entfernung der Versiegelung. |
Zeitschriften und Zeitungen | Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. | § 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB | Kein Widerrufsrecht, es sei denn, es handelt sich um ein Abonnement. |
Verträge über dringende Reparaturen | Dringende Reparaturen oder Instandhaltungen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat. | § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB | Kein Widerrufsrecht für dringende Reparaturen oder Instandhaltungen. |
Als Arbeitnehmer wissen Sie sicherlich, dass es einen Widerrufsvorbehalt gibt und dass dieser vor allem für den Arbeitgeber zu Vorteilen führen kann. Doch in vielen Fällen ist gar nicht so bekannt, was der Widerrufsvorbehalt eigentlich ist oder welche Möglichkeiten dieser verschaffen kann. Für Sie als Arbeitnehmer ist der Widerrufsvorbehalt nämlich nicht immer mit Vorteilen verbunden, da er einzelne Bestandteile aus dem Arbeitsvertrag ausklammert und somit auch kein Widerruf für Sie möglich ist. Daher ist es ratsam, dass Sie sich zu diesem Thema entsprechend informieren. Der nachfolgende Text bietet Ihnen entsprechende Informationen, sodass Sie über alle wichtigen Details Bescheid wissen.
Ist es für Sie wichtig, dass Sie rund um den Widerrufsvorbehalt informiert sind? Dann sollten Sie hier weiterlesen und sich über Ihre Möglichkeiten und die Grundlagen dieses Themas informieren. Die unterschiedlichen Begebenheiten, rund um den Widerrufsvorbehalt und zu den Optionen, die dieser für den Arbeitgeber schafft, finden Sie in den kommenden Abschnitten. Somit sind Sie auch als Arbeitnehmer immer informiert und wissen, worauf Sie rund um Ihren Arbeitsvertrag achten müssen. Dies macht es für Sie möglich, den Widerrufsvorbehalt besser deuten zu können und Sie wissen auch, ob eine Zustimmung dazu sinnvoll ist oder nicht. Aber auch Arbeitgeber finden im Folgenden interessante Informationen.
Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und lesen Sie, welche Details und Faktoren beim Widerrufsvorbehalt wichtig sind und worauf es dabei ganz generell zu achten gilt. Denn ein entschädigungsloser Widerruf setzt immer einen gültigen Widerrufsvorbehalt voraus. Und genau dies spielt vor allem bei Arbeitsverträgen vielfach eine Rolle und wird von Arbeitgebern gerne in Anspruch genommen. Einzelne Leistungen – die dann nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages sind – lassen sich durch den Arbeitgeber als einseitige Willenserklärung somit einfach widerrufen und es ist ein Rücktritt davon möglich. Allerdings muss auch dies im Vorfeld arbeitsrechtlich zwischen allen beteiligten Parteien vereinbart werden.
►Mustervorlage Widerrufsvorbehalt (zur freien Verwendung)
Mit dem Musterschreiben haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen Widerrufsvorbehalt einfach und ohne großen Aufwand zu erstellen. Sie können die Vorlage dazu an Ihre Anforderungen anpassen und die einzelnen Faktoren im Muster angleichen. Das ist auch in jedem Fall zu empfehlen und macht das Musterschreiben für den Widerrufsvorbehalt erst für Sie nutzbar. Bei Rückfragen sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
Widerrufsvorbehalt zum Arbeitsvertrag Arbeitgeber: (Angabe von Firma und Anschrift) Arbeitnehmer: (Angabe von Namen und Adresse) Zum Arbeitsvertrag vom (Datum eintragen) wird folgende Vereinbarung geschlossen: Die Bereitstellung des Dienstfahrzeugs erfolgt ab dem (Datum eintragen) und unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Dringend betriebliche Erfordernisse rechtfertigen einen Widerruf, gleichermaßen auch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Für den Widerruf ist eine Frist von (Zahl eintragen) Monaten einzuhalten. In anderen Fällen ist ein Widerruf der vereinbarten Leistung nicht möglich und zulässig. (Ort, Datum)(Unterschrift Arbeitgeber) (Ort, Datum) (Unterschrift Arbeitnehmer)
Ein Widerrufsvorbehalt bietet für Sie als Arbeitgeber die Option, einem Arbeitnehmer Leistungen anzubieten, die bei Bedarf widerrufen werden können. Neben einem Dienstfahrzeug kann sich dies auch auf Bonuszahlungen, auf Weihnachtsgeld oder auf andere Leistungen beziehen. Rund um den Widerrufsvorbehalt müssen Sie dabei stets die gültigen Gesetze beachten, die im BGB zu finden sind.
Und:
Sie dürfen den Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang nicht benachteiligen. Dies würde ebenfalls gegen geltende Rechte verstoßen und könnte dazu führen, dass der gesamte Widerruf der vereinbarten Leistungen am Ende unwirksam wäre.
Für Arbeitnehmer ist ein Widerrufsvorbehalt hingegen meist nicht als sonderlich positiv einzustufen und sollte daher immer ganz konkret überprüft werden.
Wie genau ist der Widerrufsvorbehalt zu verstehen?
Für Arbeitgeber hat der Widerrufsvorbehalt den Hintergrund, einzelne Bestandteile von Vereinbarungen aus dem eigentlichen Arbeitsvertrag auszuklammern. Somit kann der Arbeitgeber diese Leistungen und Bestandteile bei Bedarf eigenständig widerrufen und braucht dazu nicht die Zustimmung durch den Arbeitgeber. Das wäre hingegen der Fall, wenn diese Aspekte Bestandteil des Arbeitsvertrages wären. Änderungen ließen sich dann nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers umsetzen – und genau das möchte man als Arbeitgeber auf diese Weise verhindern. Damit schafft der Widerrufsvorbehalt vor allem für den Arbeitgeber Vorteile, wobei dies noch nicht mit Nachteilen für Sie als Arbeitnehmer verbunden sein muss. Dennoch sollten Sie sich rund um dieses Thema entsprechend informieren.
Tipp für Sie:
Bevor Sie einem Widerrufsvorbehalt zustimmen, sollten Sie immer ganz genau prüfen, welche Möglichkeiten Ihr Arbeitgeber damit hat. In Frage kommt zum Beispiel, dass ein Firmenwagen durch den Widerrufsvorbehalt bei Widerruf durch den Arbeitgeber zurückzugeben ist. Aber auch im Bezug auf bezahlte Überstunden oder andere Aspekte ist es sinnvoll, den Widerrufsvorbehalt im Vorfeld genau zu prüfen.
Alternative zum Widerrufsvorbehalt: Die Änderungskündigung
Gibt es keinen gültigen und wirksamen Widerrufsvorbehalt, kann der Arbeitgeber Änderungen am Arbeitsvertrag lediglich durch eine Änderungskündigung durchführen. Dabei wird Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt und gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag angeboten – dieser enthält die nicht mehr gewünschten Leistungen dann zumeist nicht mehr.
Es fällt also auf, dass ohne einen Widerrufsvorbehalt der Arbeitnehmer aktiv mit einbezogen werden muss, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen. Somit ist ein Widerrufsvorbehalt für Arbeitnehmer in vielen Fällen eher vorsichtig zu genießen und Sie sollten diesen in jedem Fall entsprechend prüfen.
Der Widerrufsvorbehalt kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt sein
In den AGB kann ein Widerrufsvorbehalt klar geregelt sein. Dazu ist es aber erforderlich, dass
- die AGB nicht überraschend nach § 305c Abs. 1 BGB und dass
- die AGB nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB klar und verständlich sind.
Außerdem sind keine unangemessenen Benachteiligungen des Arbeitnehmers zulässig, sodass Ihre Vergütung zum Beispiel auf einem angemessenen Niveau liegen muss.
Wichtig für Sie:
Eine solche Klausel darf in den AGB nicht gleichzeitig als widerruflich und als freiwillig erklärt werden. Auch dies würde gegen geltende Gesetze verstoßen und könnte einzelne Absätze in den AGB für ungültig erklären.
Wie muss ein Widerrufsvorbehalt gestaltet und formuliert sein?
In einem Widerrufsvorbehalt muss der Arbeitgeber immer Gründe angeben, weshalb ein zukünftiger Widerruf möglich sein soll. Der Widerrufsvorbehalt muss somit also ausreichend bestimmt sein, damit dieser überhaupt wirksam sein kann. Die Gründe dazu müssen genannt werden, damit keine Benachteiligung des Arbeitnehmers entstehen kann.
Und der Arbeitnehmer muss über die Gründe auch im Vorfeld informiert werden, sodass er sich auf die Folgen eines möglichen Widerrufs einstellen kann. Zusätzlich müssen bei Durchführung des Widerrufs auch die dafür genannten Gründe vorliegen. Auch dies dient im Endeffekt der Absicherung des Arbeitnehmers.