Tabelle: Widerrufsrecht bei den Versandkosten

Aktualisiert am 18. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Diese Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte des Widerrufsrechts bei den Versandkosten. Sie wurde gründlich von Fachanwälten überprüft, um ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Widerrufsrecht bei den Versandkosten: Übersicht

Aspekt Beschreibung Rechtsgrundlage Konsequenzen für den Verbraucher Konsequenzen für den Unternehmer
Rückerstattung der Hinsendekosten Bei einem Widerruf muss der Unternehmer die Kosten der Hinsendung erstatten. § 357 Abs. 2 BGB Verbraucher erhält die Versandkosten erstattet. Unternehmer trägt die Kosten der Hinsendung.
Rücksendekosten Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. § 357 Abs. 6 BGB Verbraucher muss die Rücksendekosten zahlen. Unternehmer muss die Rücksendekosten nur tragen, wenn dies nicht vertraglich auf den Verbraucher übertragen wurde.
Kosten bei Teilwiderruf Wenn nur ein Teil der Bestellung widerrufen wird, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten. § 357 Abs. 2 BGB Verbraucher erhält keine Erstattung der Hinsendekosten bei Teilwiderruf. Unternehmer muss keine Hinsendekosten erstatten.
Verpackungskosten Verpackungskosten sind Teil der Versandkosten und müssen bei Widerruf erstattet werden. § 357 Abs. 2 BGB Verbraucher erhält die Verpackungskosten erstattet. Unternehmer muss die Verpackungskosten erstatten.
Express- und Zusatzkosten Bei der Wahl einer teureren Versandart (z.B. Express) erhält der Verbraucher nur die Standardversandkosten erstattet. § 357 Abs. 2 BGB Verbraucher erhält nur die Standardversandkosten erstattet. Unternehmer erstattet nur die Standardversandkosten, nicht die Zusatzkosten.
Kosten für nicht paketversandfähige Waren Bei sperrigen oder schweren Waren muss der Unternehmer die Rücksendekosten tragen, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist. § 357 Abs. 6 BGB Verbraucher muss die Rücksendekosten nicht zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Unternehmer trägt die Rücksendekosten für nicht paketversandfähige Waren.

Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass Sie vom Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen Gebrauch machen können – damit treten Sie vom Vertrag zurück und können erhaltene Waren einfach und ohne großen Aufwand zurückgeben. Allerdings gibt es dann immer ein Thema, dass die Verbraucher sehr stark beschäftigt: Wie sieht es mit den Rücksendekosten aus? Denn wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten und Waren zurücksenden, fallen dafür natürlich Versandkosten an. Und rund ums Widerrufsrecht und Versandkosten ranken sich einige Theorien. Daher ist es für Sie besonders wichtig, dass Sie sich entsprechend informieren und die Bedingungen rund um das Widerrufsrecht und die Versandkosten genau kennen.

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Für Sie wäre es hilfreich, die Bedingungen rund um die Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts zu kennen? Dann sollten Sie an dieser Stelle weiterlesen und die dazu wichtigen Informationen für sich nutzen. Denn das Widerrufsrecht bietet für Sie als Kunden sicherlich eine Möglichkeit, einfach den Rücktritt von einem Vertrag auszusprechen und somit den Kaufvertrag widerrufen zu können. Doch natürlich müssen die anfallenden Kosten für einen Rückversand auch getragen werden – und zwar in aller Regel vom Kunden selber. So sieht es die Gesetzeslage seit dem Jahr 2014 konkret vor. Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, sodass diese Kosten nicht nur von Ihnen als Kunde zu zahlen sind.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und lesen Sie, was Sie rund um das Widerrufsrecht und die Versandkosten wissen sollten. Sie finden alle wichtigen Fakten zu diesem Thema und können Ausnahmen und mehr von den gültigen Regelungen einfach finden. Dies macht es für Sie einfach, den Widerruf entsprechend kalkulieren zu können und Sie haben auch die Chance, bequem und einfach mögliche Versandkosten direkt zu kennen. Denn: Sie sollten sich in den AGB des jeweiligen Händlers informieren, wie es sich mit den Kosten für den Retourenversand verhält. Denn je nach Shop und Anbieter kann es hier Unterschiede geben.

►Musterschreiben für einen Widerruf (zur freien Verwendung)

Möchten Sie einen Widerruf durchführen, kann das Musterschreiben von Ihnen dazu ideal genutzt werden. Es bietet viel Komfort und muss lediglich von Ihnen angepasst werden. Den Musterbrief können Sie dann flexibel verwenden und haben mit dem Muster eine einfache Gelegenheit zum Widerruf. Sollen Sie zur Vorlage Fragen haben, wenden Sie sich im besten Fall an einen Juristen.

Widerruf

Empfänger: (Angabe von Firma und Anschrift)

Absender: (Angabe von Name und Adresse)

Kundennummer: (angeben) Vertragsnummer: (angeben)

Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag, den ich am (Datum nennen) mit Ihnen geschlossen habe. Ich mache damit vom mir zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Ich bitte darum, mit den Widerruf schriftlich zu bestätigen.

(Ort und Datum) (Unterschrift per Hand)

Widerrufsrecht und Versandkosten: Wann muss der Kunde diese zahlen?

Grundsätzlich sind Sie als Kunde dazu verpflichtet, die Kosten für den Rückversand zu tragen, nachdem ein Widerruf durchgeführt wurde. Der Widerspruch führt dazu, dass der geschlossene Vertrag nicht mehr wirksam ist und somit die bestellten und bereits erhaltenen Waren zurückzusenden sind. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen, wie es entsprechend geregelt ist.

Allerdings:

In den Geschäftsbedingungen muss Sie der Händler darauf hinweisen, dass die Versandkosten im Widerrufsrecht vom Kunden zu zahlen sind. Wird dies nicht getan, kann der Verkäufer in der Pflicht sein, den Rückversand selber zu bezahlen.

Werden die Versandkosten in diesem Fall immer vom Kunden getragen?

Nein, denn es kann durchaus Ausnahmen geben. So kann ein Händler auch klar formulieren, dass die Versandkosten nicht vom Kunden zu tragen sind und dass der Anbieter selber für den Rückversand die Kosten trägt. Das ist gar nicht mal so selten und ein beliebtes Mittel, um für die Kunden einen entsprechenden Service zu bieten. Somit kann sich ein Blick in die AGB des Anbieters lohnen und für die Kunden eine Übernahme der Versandkosten rund um das Widerrufsrecht beinhalten. Dann fallen für den Kunden keine Kosten an.

Ebenso kann es aber auch sein, dass die Versandkosten ab einem bestimmten Wert für den Rückversand übernommen werden. Die Kunden müssen die Versandkosten beim Widerruf somit erst dann nicht mehr bezahlen, wenn der Wert der Rücksendung zum Beispiel mehr als 40 Euro beträgt. Auch dies kann vom Händler selber festgelegt werden und kann somit je nach Shop ganz unterschiedlich gehandhabt werden.

Tipp für Sie:

Informieren Sie sich bereits vor einem Kauf, wie es im Rahmen des Widerrufsrecht mit den Versandkosten im entsprechenden Shop gehandhabt wird. Auf diese Weise können Sie alle anfallenden Kosten bestmöglich kalkulieren.

Kann man einen Anbieter dazu verpflichten, die Versandkosten beim Widerrufsrecht zu übernehmen?

Generell ist es für Sie als Kunde nicht möglich, den Anbieter und Verkäufer in die Pflicht zu nehmen, die anfallenden Kosten für den Rückversand zu tragen. Das hat damit zu tun, dass das Widerrufsrecht im BGB klar geregelt ist und damit auch festgelegt wurde, wer die Kosten für einen Rückversand zu zahlen hat. Dies liegt eindeutig beim Kunden, sodass der Verkäufer dafür generell nicht in die Pflicht zu nehmen ist.

Jedoch muss der Kunde über die Möglichkeit des Widerrufs und auch über dessen Folgen klar informiert werden. Wird dies verpasst oder nicht getan, ist nicht nur ein Widerruf außerhalb der Widerrufsfrist möglich, auch kann man als Kunde die Versandkosten durch den Verkäufer tragen lassen. Es ist aus diesem Grund ratsam, sich die AGB genau durchzulesen und sich rund um die Modalitäten für eine Retourensendung zu informieren.

Beliebte Lösung für Händler:

Viele Händler stellen den Kunden für einen Rückversand auch ein Etikett bereit, mit dem der Versand kostenlos und schnell erledigt werden kann. Als Kunde kann man das Etikett einfach auf das Paket kleben und im Rahmen des Widerrufsrecht zahlt der Händler dann die Versandkosten. Das bietet in aller Regel für beide Seiten viel Komfort.

Möchten Sie vom Widerrufsrecht profitieren und anfallende Versandkosten nicht selber tragen, sollten Sie in den AGB des Händlers nachsehen. Hier ist die Rücknahme in aller Regel genau geregelt und bietet somit für Sie alle Informationen. Für Sie als Kunde ist es ansonsten meist so, dass Sie die Rücksendekosten zu tragen haben.

Ausnahmen gibt es allerdings und Sie finden im obigen Text alle wichtigen Informationen dazu. Eine Option ist es beispielsweise, dass Ihnen der Händler ein Rücksendeetikett bereitstellt.