Aktualisiert am 19. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen für den Widerruf eines SEPA-Mandats entspricht. Nutzen Sie diese Vorlage, um den Widerruf Ihres SEPA-Mandats rechtssicher und formal korrekt durchzuführen.
Anschrift des Kontoinhabers
Ort, Datum
Name des Unternehmens/Bank
Anschrift des Unternehmens/Bank
Betreff: Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich das SEPA-Lastschriftmandat, das ich Ihnen am __________ (Datum einfügen) erteilt habe. Bitte stellen Sie sicher, dass keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto mit der IBAN __________ (IBAN einfügen) erfolgen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
____________________ (Unterschrift Kontoinhaber)
____________________ (Vor- und Nachname des Kontoinhabers)
Wenn Sie Rechnungen bei einem Vertragspartner, wie zum Beispiel dem Strombetreiber begleichen, greifen Sie mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit auf ein SEPA Mandat zurück. Das bedeutet, dass der jeweilige Rechnungsbetrag von Ihrem Konto eingezogen wird und sie sich um die Zahlung dieser Kosten keine weiteren Gedanken mehr machen müssen. Klingt nach einer ruhigen Angelegenheit, oder? Ist es eigentlich auch – aber dennoch gibt es gute Gründe dafür, einen Widerspruch gegen dieses SEPA Mandat einzulegen. Wie genau Sie ein SEPA Mandat widerrufen können, was Sie dabei auf jeden Fall beachten sollten und wo sich mögliche kleine „Stolperfallen“ verbergen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Im Grunde genommen ist das Widerrufen eines SEPA Mandats oder Lastschriftmandats keine zeitaufwendige oder komplizierte Angelegenheit. Wir werden Ihnen stattdessen innerhalb von nur wenigen Augenblicken zeigen, wie sie von einem solchen Mandat zurücktreten können und was für Auswirkungen diese Entscheidung möglicherweise auch auf ihren Vertrag hat. Somit sind sie für die Praxis bestens vorbereitet und können sich zügig auf ihren Rücktritt vom Mandat einstellen.
Im folgenden Artikel haben wir für Sie daher nicht nur ein paar nützliche Informationen für ihren Widerruf zusammengestellt, sondern geben Ihnen gleichzeitig auch noch ein übersichtliches Muster zur Hand. Jeder Widerruf muss nämlich schriftlich erfolgen, auch wenn nicht zwingend in Papierform. Damit also bei Widerruf möglichst alles fehlerfrei abläuft, sollten Sie ein paar Minuten Zeit in die folgenden Zeilen investieren.
►Musterschreiben Widerruf für SEPA Mandat (zur freien Verwendung)
Ein SEPA Mandat widerrufen lässt sich auf dem schriftlichen Wege innerhalb kurzer Zeit erledigen. Sie müssen hierfür lediglich ein kurzes Schreiben aufsetzen, für das Sie wunderbar unsere Vorlage als Unterstützung nutzen können. Sie müssen das Musterschreiben natürlich noch an ihr jeweiliges Mandat anpassen, werden mit diesem Beispiel aber garantiert keine Probleme beim Formulieren des Widerrufs haben.
Widerruf SEPA Mandat Absender: Name, Adresse und ggf. Kunden-/Vertragsnummer Empfänger: Vertragspartner mit vollständiger Adresse, evtl. Ansprechpartner Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für IBAN _________ bei der Bank ______ mit sofortiger Wirkung. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meines Anliegens zu. Mit freundlichen Grüßen (Name und Unterschrift) (Ort und Datum)
SEPA Mandat löste das nationale Lastschriftverfahren ab
Das SEPA Mandat ist heutzutage unter vielen Namen bekannt und wird oftmals auch als SEPA Lastschrift oder Einzugsermächtigung bezeichnet. Alle Namen definieren dabei den gleichen Prozess, der im Jahre 2014 das nationale Lastschriftverfahren abgelöst hat. Die meisten Bankkunden werden sich sicherlich an das Jahr erinnern, schließlich wurden zu jener Zeit auch die IBAN und BIC für die Überweisungen ins Leben gerufen. Wichtig zu wissen ist im Zusammenhang mit einem solchen SEPA Mandat, dass dieses kein Ablaufdatum besitzt, sondern theoretisch dauerhaft gültig ist. Eine Ausnahme findet sich nur dann, wenn über einen Zeitraum von 36 Monaten keine Überweisung durchgeführt wurde. Im Detail beauftragen Sie mit einem Lastschriftmandat einen Rechnungssteller damit, den jeweiligen Betrag automatisch von Ihrem Konto einzuziehen.
Gut zu wissen:
Anders als beim nationalen Lastschriftverfahren ist ein SEPA Mandat nur dann gültig, wenn ein exaktes Fälligkeitsdatum festgelegt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dem Einzug also ohnehin widersprechen.
Rechtlicher Hintergrund: Das sollten Sie beim Widerruf beachten
Um ein Lastschriftmandat widerrufen zu können, müssen Sie sich natürlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Diese sind erfreulicherweise nicht sonderlich streng formuliert und lassen sich auch dann nachvollziehen, wenn Sie mit einem Widerruf bisher noch nicht das Vergnügen hatten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Kündigung immer schriftlich eingereicht werden muss. Es bedarf zwar im Prinzip keiner Papierform, dennoch kommen Sie nicht um eine eigenhändige Kündigung herum. Wollen Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen, wird also eine Kündigung geschrieben, unterzeichnet und dann per Post an den jeweiligen Rechnungssteller verschickt. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte hierfür ein Einschreiben verwenden. Clever ist es zudem, den Widerruf so abzupassen, dass möglichst kein neuer Einzug mehr durchgeführt wird. Bedenken sollten Sie dabei immer die möglichen Bearbeitungszeiten beim Unternehmen, sowie den Weg der Post. Es können also durchaus ein paar Werktage vergehen, ehe Ihr Widerruf wirksam wird. Angenehm ist an dieser ganzen Geschichte allerdings die Tatsache, dass keine zeitlichen Fristen beachtet werden müssen. Eine Kündigungsfrist oder ähnliches gibt es nicht.
Übrigens: Sollte es sich beim Einzug um eine einmalige Transaktion handeln, müssen Sie natürlich keinen Widerruf formulieren.
Wichtige rechtliche Details im Überblick:
- Widerruf muss schriftlich erfolgen
- Unterschriebener Widerruf wird per Post verschickt
- Bearbeitungszeit und Dauer für Postweg sollten bedacht werden
- Es ist keine Kündigungsfrist zu beachten
- Einmalige Einzüge bedürfen keinem Widerruf
Natürlich handelt es sich bei unserem Musterbrief lediglich um ein Beispiel und Sie können die Formulierung beliebig anpassen. Wichtig zu beachten ist hierbei, folgende Angaben in Ihrem Schreiben zu finden sein müssen:
- Eigener Name und Anschrift
- Name und Anschrift des Vertragspartners/Rechnungsstellers
- Datum und Ort
- Kundennummer oder Vertragsnummer
- Kündigungstext
- Per Hand verfasste Unterschrift
SEPA Mandat widerrufen: Laufender Vertrag bleibt unberührt
Auch wenn Sie ihr SEPA Mandat widerrufen wollen, läuft Ihr Vertrag mit dem Vertragspartner natürlich regulär weiter. Fortan werden die Kosten nur nicht mehr automatisch von Ihrem Konto eingezogen, sondern müssen per Banküberweisung angewiesen werden. Haben Sie Ihre eigene Finanzplanung gut im Auge, sollte dieser Schritt kein Problem sein. Zur Not können Sie sich die Zahlungstermine aber beispielsweise auch in einem Kalender notieren und so sicher gehen, dass kein Termin verpasst wird. Mit einem Widerruf des Mandats müssen Sie also keine Nachteile in Kauf nehmen, sondern sind garantiert auf der sicheren Seite. Sollte der Vertragspartner zum Beispiel nach dem Widerruf noch immer Geld von Ihrem Konto einziehen, können Sie dieses innerhalb von 13 Wochen bei Ihrer Bank zurückfordern. Rückbuchungen sind zudem auch dann möglich, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Nur müssen Sie in diesem Fall auf die deutlich kürzere Frist von acht Wochen achten.
Beachten sollten Sie bei der Kündigung eines SEPA Mandats, dass diese immer schriftlich erfolgen muss. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, können sie unsere Mustervorlage nutzen und für Ihre Bedürfnisse anpassen. So kann nichts schief gehen und Sie haben alle rechtlich relevanten Aspekte Ihres Widerrufs berücksichtigt. Sollten Sie nach einiger Zeit doch wieder einen automatischen Einzug des Betrags wünschen, ist es übrigens auch kein Problem, dem Unternehmen eine erneute Einzugsermächtigung zu erteilen.