Musterbrief für den Rückkauf einer Rentenversicherung

Aktualisiert am 18. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Diese Vorlage für den Rückkauf einer Rentenversicherung wurde gründlich von Fachanwälten überprüft, um ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst alle relevanten Aspekte, die beim Rückkauf einer Rentenversicherung beachtet werden sollten.

Absender:
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Postleitzahl und Ort]

Empfänger:
[Name der Versicherungsgesellschaft] [Adresse der Versicherungsgesellschaft] [Postleitzahl und Ort]

Ort, Datum

Betreff: Rückkauf meiner Rentenversicherung, Versicherungsnummer [Ihre Versicherungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Rückkauf meiner bei Ihnen bestehenden Rentenversicherung mit der Versicherungsnummer [Ihre Versicherungsnummer]. Ich bitte Sie, den Rückkaufswert der Versicherung gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen und mir die entsprechende Summe auf mein Konto [Ihre Kontoverbindung] zu überweisen.

Ich bitte Sie,

1. mir eine schriftliche Bestätigung des Rückkaufs zuzusenden,
2. mir eine detaillierte Abrechnung des Rückkaufswertes zur Verfügung zu stellen,
3. die Auszahlung innerhalb von [Frist, z.B. 14 Tagen] vorzunehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Eine private Rentenversicherung scheint eine gute Möglichkeit zu sein, um fürs Alter vorzusorgen. Schließlich können Sie sich auf diese Weise eine Zusatzrente ansparen, die die spätere Altersrente aufstockt und so mögliche Versorgungslücken schließt. Allerdings läuft ein Vertrag für eine private Rentenversicherung meist über sehr viele Jahre. Deshalb kommt es ziemlich oft vor, dass Versicherte vorzeitig kündigen wollen oder müssen. Wir erklären, was Sie zum Rückkauf der Rentenversicherung wissen sollten.

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Dass in Zukunft allein die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist seit längerem bekannt. Um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter halten zu können, gewinnt die private Altersvorsorge deshalb zunehmend an Bedeutung.

Eine Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen, ist dann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Diese gibt es in verschiedenen Varianten von klassisch über fondsgebunden bis hin zu staatlich gefördert. Doch alle Versicherungen haben gemeinsam, dass es sich um langfristige, Kapital bildende Geldanlagen handelt.

Nun stellt sich während der Laufzeit aber immer wieder heraus, dass die ausgesuchte Rentenversicherung doch nicht optimal ist. Eventuell sind die Beiträge zu hoch, die Rentensumme ist zu niedrig gewählt oder das Produkt ist im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten schlicht zu teuer. Vielleicht ändert sich aber auch Ihre Lebenssituation, so dass Sie das Geld anderweitig nutzen möchten.

Es ist nicht selten, dass Versicherte über eine vorzeitige Kündigung der Rentenversicherung nachdenken. Doch einen Rückkauf der Rentenversicherung sollten Sie gut abwägen.

Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei privaten Rentenversicherungen

Die private Rentenversicherung ist eine Geldanlage, die für einen langen Zeitraum abgeschlossen wird. Laufzeiten zwischen zehn und 30 Jahren sind keine Seltenheit. Das liegt zum einen daran, dass die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringt, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden und Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten.

Zum anderen kommt der Vertrag meist in jungen Jahren zustande. Denn je jünger Sie beim Vertragsabschluss sind, desto mehr Zeit bleibt, um auch mit eher niedrigen Beiträgen eine ordentliche Zusatzrente anzusparen.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie eine private Rentenversicherung aber auch wieder kündigen. Möglich ist das durch eine ordentliche Kündigung. Eine ordentliche Kündigung müssen Sie nicht begründen. Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Deshalb wird die ordentliche Kündigung auch fristgerechte Kündigung genannt.

Die Kündigungsfrist bei einer privaten Rentenversicherung beträgt je nach Vertrag zwischen einem und drei Monaten. Einige Versicherer erlauben außerdem nur eine Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres.

Haben Sie den Vertrag zum Beispiel zum 1. Juli geschlossen, könnten Sie in dem Fall auch immer nur zum 1. Juli kündigen.

Das Gegenstück zur ordentlichen, fristgerechten Kündigung ist die außerordentliche Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten, allerdings brauchen Sie einen wichtigen Grund. So ein wichtiger Grund ist bei der privaten Rentenversicherung letztlich nur dann gegeben, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.

Der Rückkauf der Rentenversicherung

Entschließen Sie sich zu einer vorzeitigen Kündigung der Rentenversicherung, zahlt Ihnen der Versicherer den Rückkaufswert aus. Daher führen Sie durch die Kündigung der Rentenversicherung im Prinzip einen Rückkauf durch.

Dabei beziffert der sogenannte Rückkaufswert die Summe, die Ihre Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Kündigung wert ist. Diese Summe setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen und der Verzinsung dafür zusammen. Davon zieht der Versicherer die Abschlussgebühren, die Verwaltungskosten und manchmal noch einen Storno-Abschlag ab.

Im Ergebnis ist der Rückkaufswert dadurch vor allem in den ersten Jahren meist niedriger als das, was Sie schon eingezahlt haben.

Der Rückkauf einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung

Eine herkömmliche Rentenversicherung basiert zunächst auf dem gleichen Prinzip wie eine fondsgebundene Rentenversicherung. In beiden Fällen zahlen Sie während der Laufzeit Beiträge ein, die der Versicherer anlegt und später in Form einer monatlichen Zusatzrente wieder an Sie auszahlt.

Bei einer klassischen Rentenversicherung vereinbaren Sie mit dem Versicherer eine feste, garantierte Verzinsung. Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig, berücksichtigt der Rückkaufswert deshalb diesen Garantiezins.

Im Unterschied dazu legt der Versicherer Ihre Beiträge bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung in Akten- und Investmentfonds an. Eine garantierte Verzinsung gibt es daher nicht. Stattdessen hängt die Rendite davon ab, wie sich die Fonds entwickeln. Bei einer Kündigung richtet sich dann auch der Betrag, den Ihnen der Versicherer auszahlt, nach dem aktuellen Wert der Fondsanteile.

Der Rückkauf einer staatlich geförderten Privat-Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung ist die sogenannte Riester-Rente. Hier stockt der Gesetzgeber Ihre eingezahlten Beiträge durch Zulagen auf. Außerdem gewährt er Ihnen Steuervorteile.

Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig, handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung. Die Folge davon ist, dass Sie die Zuschüsse und die steuerlichen Vergünstigungen, die Sie bis dahin bekommen haben, zurückzahlen müssen. Zusammen mit den Kosten für den Vertrag kann sich die Kündigung so zu einem echten Verlustgeschäft entwickeln.

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es die Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie versteht sich als Basisrente, die das Einkommen im Alter sicherstellen soll. Der Gesetzgeber fördert die Rürup-Rente mit Steuervorteilen. Würden Sie nun kündigen, müssten Sie die steuerlichen Vergünstigungen erstatten.

Tatsächlich ist die vorzeitige Kündigung einer Rürup-Rente aber in aller Regel ausgeschlossen. Vielmehr können Sie den Vertrag nur durch einen Widerruf beenden. Die Alternative dazu ist, dass Sie Ihren Vertrag zu einem anderen Versicherer mitnehmen.

Die Regeln für den Rückkaufswert

Wie schon erwähnt, ist eine vorzeitige Kündigung der Rentenversicherung in den meisten Fällen mit finanziellen Verlusten verbunden. Denn Sie bekommen zwar den Rückkaufswert. Doch weil der Versicherer die Abschlusskosten und alle weiteren Gebühren einbehält, kann der Rückkaufswert vor allem in den ersten Jahren deutlich niedriger sein als die gezahlten Beiträge.

Für Verträge ab 2008 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Versicherer die Abschlussgebühren gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre aufteilen muss (§ 169 VVG). Der Versicherer kann die Beiträge also nicht verwenden, um zunächst seine eigenen Kosten zu finanzieren und erst anschließend die weiteren Prämien für Sie anzulegen. Durch diese Regelung ist zumindest sichergestellt, dass die Rentenversicherung keinen negativen Rückkaufswert hat.

Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, hat der Bundesgerichtshof Regeln für die Berechnung des Rückkaufswerts festgelegt. Demnach muss sich der Rückkaufswert nach Abzug der Verwaltungskosten auf mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge belaufen (BGH-Urteile Az. IV ZR 162/03 und IV ZR 201/10).

So gehen Sie beim Rückkauf der Rentenversicherung vor

Nehmen Sie mögliche Verluste bei einem Rückkauf Ihrer Rentenversicherung in Kauf, genügt für die Kündigung ein formloses Schreiben. Darin erklären Sie, dass Sie den Vertrag fristgerecht beenden wollen. Ob Sie ein konkretes Datum nennen oder schlicht zum nächstmöglichen Termin kündigen, bleibt Ihnen überlassen. Gleichzeitig sollten Sie die Bankverbindung angeben, an die der Versicherer den Rückkaufswert überweisen soll.

Da es sich in aller Regel um eine ordentliche Kündigung handeln wird, müssen Sie keinen Grund angeben. Um Rückfragen zu vermeiden, können Sie aber darauf hinweisen, dass Ihnen die Folgen einer vorzeitigen Kündigung bekannt sind.

In vielen Fällen werden Sie dem Versicherer die Original-Police zurückgeben müssen. Schauen Sie deshalb in Ihrem Vertrag nach, welche Vereinbarungen es dazu gibt. Die Kündigung selbst verschicken Sie dann am besten per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis dafür, dass und wann der Versicherer Ihr Schreiben bekommen hat.

Und: Vergessen Sie nicht, die Kündigung zu unterschreiben. Denn die Kündigung einer Rentenversicherung erfordert in aller Regel die Schriftform, also einen Brief mit Original-Unterschrift. Fehlt die Unterschrift, kann der Versicherer Ihre Kündigung zurückweisen.

Musterbrief: So können Sie den Rückkauf der Rentenversicherung einleiten

Name
Anschrift

Anbieter der Rentenversicherung
Anschrift

Datum

Kündigung

Nummer der Versicherungspolice: ____________________
Kundennummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich den Vertrag über die oben genannte Rentenversicherung (Name des Tarifs) ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Die Folgen einer vorzeitigen Kündigung sind mir bewusst. Bitte sehen Sie deshalb davon ab, mich wegen alternativen Vorschlägen zu kontaktieren.

Den Rückkaufswert überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:

Name des Kontoinhabers: ____________________
IBAN ____________________
Name der Bank: _____________________

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Die Original-Police werde ich Ihnen nach Vertragsende unaufgefordert zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Mögliche Alternativen zur Kündigung der Rentenversicherung

Bevor Sie kündigen, sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer nach dem aktuellen Rückkaufswert erkundigen. So können Sie abschätzen, ob sich der Rückkauf lohnt oder ob Sie mit einer anderen Lösung nicht besser beraten wären.

Eine Alternative ist zum Beispiel, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dadurch müssen Sie keine Prämien mehr bezahlen, behalten aber den Versicherungsschutz. Zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt der Versicherer eine Zusatzrente aus. Diese wird zwar niedriger, weil Sie ja auch weniger eingezahlt haben. Trotzdem verlieren Sie weder Zinsen noch Überschussbeteiligungen.

Daneben können Sie die Versicherung ruhend stellen. Das macht Sinn, wenn Sie wegen eines finanziellen Engpasses pausieren wollen, die Beitragszahlung später aber wieder aufnehmen möchten.

Je nach Restlaufzeit und Rückkaufswert kommt auch ein Verkauf der Police in Frage. Auf dem sogenannten Zweitmarkt gibt es seriöse Anbieter, die Ihnen die Versicherung zu einem vernünftigen Preis abkaufen.

Möglicherweise können Sie den Vertrag sogar widerrufen. Bei einem Widerruf können Sie das meiste Geld herausholen. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass Sie der Versicherer gar nicht oder nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.

Bei vielen Altverträgen ist das der Fall. Allerdings werden Sie selbst kaum beurteilen können, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ein Anwalt oder auch die örtliche Verbraucherzentrale kann Sie an dem Punkt beraten.