Widerruf bei Haustürgeschäft: Ein Erfahrungsbericht

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerruf haustürgeschäftVielleicht kennen Sie die Situation: Sie sind in den eigenen vier Wänden gerade beschäftigt, da klingelt es an der Tür. Ein freundlicher Vertreter steht ins Haus, der auch bereits ab der ersten Sekunde damit beginnt, Sie von den Qualitäten seines Produktes zu überzeugen. Ein schier unschlagbares Angebot – und nicht wenige Menschen schlagen in diesem Fall auch tatsächlich zu. Das sogenannte Haustürgeschäft ist perfekt. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Widerrufsrecht bei einer solchen Übereinkunft aus?

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Genau das wollen Ihnen im Folgenden anhand einer einfachen Erklärung näherbringen. Bereits hier können wir verraten, dass Sie sich auch bei Ihrem Widerruf Haustürgeschäft ganz auf die Unterstützung des Rechtstaats verlassen können. Zudem ist Widerruf grundsätzlich mit keinem großen Aufwand verbunden.

Nehmen Sie sich also einfach nur ein paar Minuten Zeit und lesen Sie sich die Infos auf unserer Webseite gut durch. Zusätzlich dazu können Sie unsere kostenlose Mustervorlage für Ihren eigenen Widerruf verwenden, in welchen Sie dann nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen müssen.

►Musterschreiben zur freien Verwendung: Haustürgeschäft widerrufen

Wir wollen Ihnen an dieser Stelle selbstverständlich auch zeigen, wie ein Widerruf im besten Fall aussehen sollte. Sie können unsere folgende Mustervorlage ganz einfach für Ihre eigenen Zwecke nutzen, indem Sie Ihre persönlichen Informationen und Angaben ergänzen:

Widerruf Bestellung/Kauf/Vertrag/Haustürgeschäft

Absender: Name, Adresse und Kunden- oder Vertragsnummer, Bestellnummer

Empfänger: Vertragspartner und Ansprechpartner mit vollständiger Adresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich sofort meine Bestellung/Auftrag/Vertrag/Haustürgeschäft mit der Bestellnummer/Auftragsnummer/Vertragsnummer ______. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs zu.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift) (Ort und Datum)

Haustürgeschäft: Was genau ist das?

Um was für eine Art Geschäft es sich bei einem Haustürgeschäft handelt, verrät bereits der Name. Hier wird zwischen dem Unternehmer und dem Käufer eine Übereinkunft an der Haustür geschlossen, bei der es sich vor dem Gesetz noch einmal um eine andere Verkaufssituation handelt, als wenn das Geschäft in einem Laden zustande kommt. Wichtig zu wissen: Ein Haustürgeschäft muss nicht zwingend vor Ihrer Haustür stattfinden, sondern kann zum Beispiel auch auf einem Firmengelände abgewickelt werden. Die Besonderheit eines solchen Geschäfts liegt auf der Hand, denn aufgrund der begrenzten Zeit an der eigenen Haustüre lassen sich viele Menschen leichter zu einem Kauf überreden – der sogenannte Überrumpelungseffekt. Umso interessanter ist es also, sich mit einem Widerruf Haustürgeschäft auseinanderzusetzen.

Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft: Das gilt für die Verbraucher

Grundsätzlich räumt der deutsche Staat jedem Verbraucher bei einem Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht ein. Das ist enorm verbraucherfreundlich und soll den Kunden davor schützen, zu eilig getroffene Entscheidungen im Nachhinein zu bereuen. Gesetzliche festgelegt ist dabei eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Vertragsunterschrift läuft. Wichtig: Innerhalb dieser 14 Tage muss Ihr Widerruf beim Unternehmen eingegangen sein. Es gilt nicht, wenn Sie diesen erst am letzten Tag der Frist verschicken.

Die Voraussetzung für den Start der Frist liegt, wie bei jedem anderen Geschäft auch, in der Aufklärung über einen möglichen Widerruf. Jeder Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Käufer mit einer Widerrufsbelehrung für das bevorstehende Geschäft auszustatten. Dabei reicht eine mündliche Ankündigung nicht aus, es wird eine schriftliche Fassung der Widerrufsbelehrung benötigt. Sollten die Verbraucher über ihre Widerrufsmöglichkeiten nicht aufgeklärt worden sein, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch. Zusammenfassend lässt sich somit sagen: Wer sich innerhalb der gesetzlichen Fristen bewegt, wird beim Einreichen seines Widerrufs für ein Haustürgeschäft keinerlei Probleme haben.

Achtung wichtig: Das muss in Ihrem Widerruf zu finden sein

Damit ein Widerruf akzeptiert wird, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel Pflicht, dass Sie Ihren Widerruf persönlich unterschreiben. Zusätzlich hilfreich ist es, wenn Sie einen Bezug zu Ihrem abgewickelten Geschäft herstellen können. Das gelingt zum Beispiel durch die Angabe einer Kundenummer, Bestellnummer oder Vertragsnummer. So gelingt es dem Unternehmen, Ihren Widerruf möglichst schnell zuzuordnen – und mit Blick auf die Frist ist das natürlich von Vorteil. Berücksichtigen sollten Sie zudem, dass auch die Post ein paar Tage für die Übermittlung benötigt und Sie diese Zeit mit einberechnen sollten.

Kleiner Tipp am Rande: Besonders vorteilhaft ist es, wenn Sie Ihren Widerruf per Einschreiben übermitteln. Somit wird sichergestellt, dass dieser bei der richtigen Stelle ankommt. Und Sie haben eine Sicherheit in der Hand. Passend dazu sollten Sie zudem um eine Bestätigung Ihres Widerrufs bitten.

Keine Probleme beim Widerruf des Haustürgeschäftes

Mit Problemen ist der Widerruf bei einem Haustürgeschäft nicht verbunden. Jeder Verbraucher kann sich auf die „staatliche Rückendeckung“ verlassen, die einen 14-tägigen Widerruf ermöglicht. Noch länger ist die Frist, wenn Sie im Vorfeld des Geschäfts nicht ausreichend über Ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden. Sie müssen somit nicht nervös werden, wenn Sie gerade erst vor wenigen Tagen ein unüberlegtes Haustürgeschäft abgeschlossen haben, sondern können problemlos Ihren Widerruf formulieren. Nutzen Sie hierfür am besten einfach unsere Vorlage, in welche Sie lediglich noch Ihre persönlichen Daten eintragen müssen. Selbstverständlich können Sie die Vorlage auch nicht nur für Ihren Widerruf Haustürgeschäft nutzen, sondern auch für andere Bereiche verwenden.

Erfahrung von Bernd G.

Ich wurde kurioserweise ausgerechnet an Heiligabend in ein Haustürgeschäft verwickelt. Bereits kurze Zeit später bereute ich meinen Kauf, direkt bei der Abwicklung habe ich mich allerdings auch ein bisschen überrannt gefühlt. Dementsprechend war ich ziemlich glücklich, als ich von der Widerrufsfrist von 14 Tagen gehört habe. Schon nach drei oder vier Tagen habe ich die Vorlage für den Widerruf genutzt und mein Formular an den Verkäufer verschickt. Dieser hat erfreulicherweise auch schnell reagiert, so dass unterm Strich alles glatt über die Bühne gelaufen ist. Dennoch weiß ich: Wenn mir das nächste Mal jemand an Heiligabend kein Geschenk bringt, mache ich gar nicht erst die Türe auf.