Aktualisiert am 18. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Möglicherweise wissen Sie bereits, dass es rund um die Widerrufsbelehrung immer wieder zu Streitigkeiten kommt, die dann auch mal vor Gericht landen. Es kann somit für Sie sinnvoll sein, sich auch über aktuelle Urteile zur Widerrufsbelehrung zu informieren und herauszufinden, was es in diesem Zusammenhang Neues gibt. Im folgenden Text finden Sie eine Übersicht und relevante Informationen zu diesem Thema. Und haben somit auch die Chance, sich schnell und auf einen Blick über aktuelle Urteile zur Widerrufsbelehrung zu informieren. Möglicherweise kann Ihnen das dabei helfen, selber einfach und direkt einen Widerruf durchzuführen und von einem Vertrag zurücktreten zu können.
Hier sind einige aktuelle Urteile bezüglich Widerrufsbelehrungen, die in den letzten Jahren ergangen sind:
- Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2024 (275 C 21496/23): In einem Fall bezüglich eines Dienstleistungsvertrags auf einer Esoterik-Messe entschied das Amtsgericht München, dass die Klage auf Rückzahlung teilweise begründet war. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 200 EUR verurteilt, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Kundin dadurch benachteiligt wurde (Kostenlose Urteile).
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.04.2022 (4 U 2762/21): Das OLG Dresden entschied, dass eine Widerrufsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag drucktechnisch ausreichend hervorgehoben und lesbar sein muss. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der optischen Gestaltung von Widerrufsbelehrungen, um deren Sichtbarkeit sicherzustellen (Kostenlose Urteile).
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2023 (IV ZR 353/21): Der BGH entschied, dass geringfügige Belehrungsfehler, die die Ausübung des Widerrufsrechts nicht wesentlich beeinträchtigen, nicht automatisch zu einem Widerrufsrecht führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Fehler nicht dazu führt, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht wahrnehmen kann (Kostenlose Urteile).
- Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 10.07.2024: Der EuGH rügte die Intransparenz in Widerrufsbelehrungen vieler Immobilienkreditverträge. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit klarer und transparenter Belehrungen über das Widerrufsrecht in Kreditverträgen (Kostenlose Urteile).
Diese Urteile zeigen die Bandbreite an Themen und Aspekten, die im Zusammenhang mit Widerrufsbelehrungen relevant sein können, von der optischen Gestaltung über die inhaltliche Korrektheit bis hin zur Transparenz und Verständlichkeit der Belehrungen.
Wäre es für Sie hilfreich, wenn Sie aktuelle Urteile zur Widerrufsbelehrung kennen würden und wenn Ihnen diese dabei helfen, selber einen Widerruf durchführen zu können und alle Ihre Rechte aus dem BGB kennen würden? Dann sollten Sie nicht zögern, sondern weiterlesen und sich die wichtigsten Informationen und Details zunutze machen. Damit ist für Sie ein Widerspruch im Anschluss ganz einfach möglich und Sie sind bestens informiert. Zudem sind Sie dann auch immer auf dem aktuellsten Stand und haben die Chance, aktuelle Urteile für Ihren Widerruf zu nutzen. Das kann vor allem bei Problemen rund um den Widerruf von großer Hilfe für Sie sein.
Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und lesen Sie, welche aktuellen Urteile es in diesem Bereich gibt und was diese für Auswirkungen haben können. Sie finden umfassende Informationen, die Ihnen bei einem Widerruf behilflich sein können und Sie können den eigenen Widerruf danach auch direkt selber vornehmen. Mit einem Musterbrief haben Sie dabei auch direkt die ideale Grundlage und können den Widerruf schnell und sicher vornehmen. Ganz allgemein sollten Sie dabei aber immer alle wichtigen Aspekte berücksichtigen und auch die Widerrufsfrist immer ganz genau einhalten. Somit ist es für Sie dann bequem möglich, den eigenen Widerruf zuverlässig und schnell vorzunehmen.
►Mustertext: Widerruf vom Vertrag (zur freien Verwendung)
Nicht nur aktuelle Urteile zum Widerrufsrecht sind wichtig, auch der Widerruf an sich will gut vorbereitet sein. Mit dem Muster sind Sie bestens gerüstet und können den Rücktritt einfach erklären. Die Vorlage sollten Sie dazu einfach anpassen und können das Musterschreiben dann sofort nutzen. Bei Rückfragen sollten Sie allerdings mit einem Juristen Rücksprache halten.
Widerruf vom Vertrag Absender: (Angabe von Adresse und Name) Empfänger: (Angabe von Firmenname und Anschrift) Kundennummer: (angeben, wenn vorhanden, ggf. auch Vertragsnummer) Ich widerrufe meinen mit Ihnen geschlossenen Vertrag vom (Datum nennen). Dabei greife ich auf das mir zustehende Widerrufsrecht zurück und benötige Ihre Zustimmung zum Widerruf nicht. Dennoch erbitte ich eine Bestätigung meines Widerrufs in schriftlicher Form. (Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)
Den Widerruf sollten Sie nach dem Erstellen innerhalb der gültigen Frist an den Vertragspartner senden. Nutzen Sie dazu am besten ein Einschreiben – oder lassen Sie sich den Erhalt quittieren, wenn Sie den Widerruf persönlich abgeben sollten.
Per Mail und Fax ist ein Widerruf zwar auch generell möglich, bietet aber nicht immer den gewünschten Erfolg. Daher ist ein Widerruf in schriftlicher Form auf dem Postweg in vielen Fällen zu bevorzugen und bietet für Sie entsprechende Sicherheit.
Was für aktuelle Urteile zum Widerrufsrecht gibt es?
Rund um das Widerrufsrecht gibt es immer wieder Gerichtsverfahren und demnach auch Urteile, die vielfach als Grundlage für den eigenen Widerruf verwendet werden. Dabei sollte man sich aber immer auf möglichst aktuelle Urteile zum Widerrufsrecht beziehen, da sich die Gesetzeslage auch einmal ändern kann. Die aktuellsten Urteile kann man mit Hilfe von Suchmaschinen schnell ermitteln und sollte dabei auch darauf achten, in welcher Hinsicht dabei entschieden wurde. Die betreffenden Paragraphen können Sie in einen eigenen Widerrufsverfahren dann einbringen und können auf gerichtliche Entscheidungen auf diese Weise ganz einfach hinweisen.
Erst im März 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Urteile im Bezug auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen wirksam sind (Az. XI ZR 442/16). Dieses Urteil bezieht sich vor allem auf Kreditverträge, bei denen ein Widerruf bei Fehlern durchaus möglich ist. Der Inhalt der Widerrufsbelehrung spielt dabei eine wichtige Rolle – und wenn es darin Fehler gibt, können Sie den Kreditvertrag widerrufen. Auch dann, wenn die gültige Widerrufsfrist grundsätzlich bereits vorüber ist.
Wichtig für Sie:
Achten Sie bei den Urteilen rund um das Widerrufsrecht immer auf das Datum und auf die Aktualität. Nur dann eignen sich entsprechende Gerichtsurteile auch dazu, bei einem eigenen Verfahren angebracht zu werden.
Warum gibt es rund um das Widerrufsrecht immer wieder Ärger?
Das Widerrufsrecht ist generell klar geregelt, dennoch gibt es darüber immer wieder Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Vor allem Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung sorgen dafür, aber auch aus anderen Gründen kann es zu einem Verfahren kommen.
Beispiele dafür sind diese:
- Ein ausländischer Anbieter reagiert auf einen Widerruf nicht
- Die Frist für den Widerruf wurde angeblich verpasst
Vielfach sind die Gründe für Verfahren vor Gericht recht individuell, aber ab und an lassen sich auch bereits vorhandene Urteile zu diesem Thema als Grundlage für ein eigenes Verfahren nutzen. Das war vor allem rund um Kredite und Darlehen der Fall, die mit Fehlern in der Widerrufsbelehrung auf sich aufmerksam machten.
Wie kann man generell einen Widerruf durchführen?
Einen Widerruf kann man innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen aussprechen und hat damit vor allem im Fernabsatz die Möglichkeit, einen Vertrag zu widerrufen und davon zurückzutreten. Die Widerrufsfrist liegt laut BGB bei 14 Tagen, kann allerdings auch anders geregelt sein.
Aber aufpassen:
Kürzer als 14 Tage darf die Frist für den Widerruf nicht sein. Lediglich eine Verlängerung durch Ihren Vertragspartner ist zulässig. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie dazu in aller Regel die wichtigsten Informationen.
Was muss der Widerruf dann alles beinhalten?
Damit der Widerruf am Ende auch wirksam ist, sollte dieser alle relevanten Details und Daten beinhalten. Dazu zählen vor allem Angaben zu Ihnen und zum geschlossenen Vertrag selber. Wichtig sind:
- Angaben wie Adresse und Name
- Details zur Firma mit Anschrift
- Kundennummer und Vertragsnummer
- Klare Formulierung für den Widerruf
- Unterschrift von Ihnen
Tipp für Sie:
Unterschreiben Sie den Widerruf am Ende per Hand und setzen Sie nicht auf eine Kopie. Vielfach wird ein Widerruf ohne Unterschrift nicht akzeptiert, sodass dieses Detail am Ende wirklich wichtig sein kann.