Widerrufsbelehrung für Immobilien: Ein Erfahrungsbericht

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerrufsbelehrung immobilienHaben auch Sie den Wunsch nach einem neuen Wohneigentum oder einer Immobilie zum Mieten? Dann sollten Sie sich im Vorfeld auf jeden Fall ganz genau mit Ihren Rechten und Pflichten beschäftigen. Ein besonders heißes Thema ist in diesem Zusammenhang das Widerrufsrecht, welches direkt an die Widerrufsbelehrung Immobilien gekoppelt ist. Bei einigen Verbrauchern sorgen die Vorgaben noch immer für Fragezeichen – und genau das wollen wir im Folgenden ändern.

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Bereits vor dem Artikel lässt sich sagen, dass die Verbraucher vom Staat mit einigen tollen Rechten eingedeckt wurden. Darüber hinaus ist ein Widerruf niemals an einen großen Aufwand gebunden, sondern lässt sich unproblematisch realisieren. Ob aber für Sie ein Widerruf Ihres Maklergeschäfts überhaupt in Frage kommt, verraten wir Ihnen im Laufe des Artikels.

Sie sollten sich diese kurze Zeit also auf jeden Fall nehmen, denn hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Details zum Widerruf bzw. der Widerrufsbelehrung Immobilienmakler. Als kleines Extra können Sie zudem unsere kostenlose Mustervorlage nutzen, mit der sich ein Widerruf im Handumdrehen formulieren lässt.

►Mustertext zur freien Verwendung: Geschlossenen Maklervertrag widerrufen

Falls Sie rund um ein Immobiliengeschäft vom Widerrufsrecht bei Maklern Gebrauch machen möchten, können Sie Ihr Schreiben binnen weniger Augenblicke formulieren. Unterstützen wird Sie hierbei unsere kostenlose Mustervorlage, in der alle wichtigen Informationen enthalten sind. Sie müssen also lediglich noch Ihre eigenen Daten eintragen und können das Formular ansonsten übernehmen:

Widerruf Maklervertrag

Absender: Name, Adresse und Kunden- oder Vertragsnummer, Bestellnummer

Empfänger: Makler und/oder Ansprechpartner mit vollständiger Adresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich mich auf mein Widerrufsrecht und widerrufe ich den mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag vom ___.___.___x (Datum). Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs zu.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift) (Ort und Datum)

Widerruf bei Immobilien: Wie ist die Rechtslage?

Seit dem Jahr 2014 unterscheidet der Gesetzgeber bei einem Geschäft mit Immobilienmaklern zwischen zwei unterschiedlichen Arten. Zum einen kann es sich um einen Vertrag handeln, der in den Büroräumen des Maklers geschlossen wird – ein ganz regulärer Kauf- oder Mietvertrag. Zum anderen kann es aber auch sein, dass Sie Ihren Maklervertrag mittels eines Kommunikationsmittels bestätigen, wie zum Beispiel mit einer Mail, dem Telefon oder ähnlichem. Sollte dies der Fall sein, der Vertrag also nicht unmittelbar im Büro des Maklers geschlossen werden, handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag. Der große Unterschied: Bei einem Fernabsatzvertrag können Sie sich als Verbraucher auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht verlassen. Bei einer regulären Unterschrift gilt dieses Recht wiederum nicht.

In erster Linie relevant ist das Widerrufsrecht rund um die Immobilien vor allem für die Käufer. Ein Abschluss ist oftmals mit einer Provision verbunden, die dann vom Käufer an den Makler gezahlt werden muss. Wer hingegen lediglich eine Immobilie mietet, muss keine Provision zahlen. Daher gilt: Auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden muss ein Mieter nur dann, wenn er einen Makler für die Suche beauftragt hat und dementsprechend ebenfalls zur Zahlung einer Provision verpflichtet wäre.

Widerrufsbelehrung ist Pflicht bei Provisionsgeschäften

Seit das erneuerte Recht zur Widerrufsbelehrung in Kraft getreten ist, sind Makler dazu verpflichtet, ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren bzw. ihnen die Widerrufsbelehrung Immobilien zukommen zu lassen. Wie erwähnt allerdings nur dann, wenn das Geschäft mit einer Provision verbunden ist. Entscheiden Sie sich für ein Objekt zur Miete und haben keinen Makler mit der Suche beauftragt, müssen Sie nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Wichtig: Sollte die Widerrufsbelehrung notwendig sein, muss diese immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Belehrung ist vor dem Gesetz nicht ausreichend. Übrigens: Bei einem Fernabsatzvertrag verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch, wenn der Makler seinen Käufer nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.

Ganz besonders wichtig ist zudem zu beachten, dass das Widerrufsrecht verloren geht, wenn der Makler die Vertragsbestimmungen vollständig erfüllt hat. Sollte also der Kauf unmittelbar bevorstehen und zum Beispiel bereits ein Notar-Termin vereinbart sein, ist ein Widerruf nicht mehr ohne Weiteres möglich. Anders ist es natürlich, wenn Sie nach der Besichtigung schlichtweg kein Interesse am Objekt haben – in diesem Fall ist dann aber auch kein Widerruf notwendig.

Clevere Tipps: Darauf ist bei einem Widerruf zu achten

Grundsätzlich stellt Ihnen der Gesetzgeber bei Ihrem Widerruf keine echten Hürden in den Weg. Das Schreiben kann vollkommen formlos aufgesetzt werden, einen Grund für Ihren Widerruf müssen Sie nicht angeben. Stattdessen sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Widerruf von Ihnen persönlich unterschrieben wurde. Nur so wird dieser akzeptiert. Verfassen können Sie das Schreiben natürlich zum Beispiel mit Ihrem Computer. Die Unterschrift müssen Sie persönlich drunter setzen. Wollen Sie hier die Sicherheitsvariante nutzen, können Sie Ihren Widerruf per Einschreiben verschicken. In jedem Fall sollten Sie daran denken, dass die Post für den Versand ebenfalls noch einige Zeit benötigt. Es ist daher nicht empfehlenswert, erst kurz vor dem Ende der Widerrufsfrist den eigenen Widerruf zu verschicken.

Das Schreiben selber lässt sich innerhalb weniger Augenblicke verfassen. Achten Sie auf Vollständigkeit: Der Name und die Adresse des Empfängers müssen vorhanden sein. Zusätzlich sollten Sie eine Vertragsnummer, Kundenummer oder ähnliches angeben, um die Bearbeitung des Widerrufs zu beschleunigen. Abschließender Tipp: Lassen Sie sich immer eine Bestätigung des Widerrufs zuschicken – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Widerruf von Immobiliengeschäften: Vor allem für Käufer wichtig

Bei einem Widerruf von Maklerverträgen handelt es sich durchaus um ein komplexes Thema. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Aspekten und Geschäften, so dass sich die Verbraucher im Vorfeld genauer informieren sollten. Der Widerruf selber ist problemlos innerhalb kürzester Zeit formuliert. Nutzen können Sie hierfür unsere kostenlose Vorlage, in welche Sie lediglich Ihre eigenen Daten eintragen müssen. Speziell dann, wenn Sie eine Immobilie über einen Makler kaufen möchten, ist das Widerrufsrecht ein wichtiger Bestandteil. Handelt es sich hingegen um eine provisionsfreie Miete der Immobilie, gilt das Widerrufsrecht nicht. Der Kauf der Immobilie an sich kann übrigens nach dem Notartermin nicht widerrufen werden. In diesem Artikel haben wir lediglich die Möglichkeiten eines Maklervertrag Widerrufs beschrieben.