Widerrufsrecht bei Immobilien & Musterschreiben

Aktualisiert am 20. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen für das Widerrufsrecht bei Immobilien entspricht. Nutzen Sie diese Vorlage, um Ihren Widerruf rechtssicher und formal korrekt durchzuführen.

Vor- und Nachname des Verbrauchers
Anschrift des Verbrauchers

Ort, Datum

Name des Immobilienunternehmens
Anschrift des Immobilienunternehmens

Betreff: Widerruf des Immobilienvertrags vom __________ (Datum des Vertragsschlusses)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am __________ (Datum einfügen) mit Ihnen geschlossenen Vertrag über den Kauf/die Miete/die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Immobilie __________ (Beschreibung der Immobilie/Dienstleistung einfügen).

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,
____________________ (Unterschrift Verbraucher)
____________________ (Vor- und Nachname des Verbrauchers)

Sie haben ein Haus gekauft oder planen den Erwerb einer Immobilie? Dann wissen Sie vielleicht schon über das Widerrufsrecht bei Immobilien Bescheid. Immerhin ist das vor allem wichtig, wenn es um die Zahlung von Maklerprovisionen geht. Dabei ist relevant, dass Sie als Käufer auch tatsächlich über das Widerrufsrecht informiert werden – allerdings nur in bestimmten Fällen. Welche Situationen das sind und was Ihnen dabei mitgeteilt werden muss, können Sie in den folgenden Absätzen erfahren. Somit sind Sie als Käufer einer Immobilie bestens informiert und können das Widerrufsrecht bei Immobilien im Bedarfsfall selber für sich in Anspruch nehmen.

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Für Sie wäre es wichtig zu wissen, wann und wie Sie vom Widerrufsrecht bei Immobilien profitieren können? Dann sollten Sie nicht zögern, sondern weiterlesen. Der folgende Text hält für Sie eine Reihe an Informationen bereit, die sich allesamt diesem Thema widmen und damit für Sie die Grundlage für einen möglichen Widerruf schaffen. Dabei lernen Sie wichtige Fakten und Bedingungen für einen Widerruf kennen und wissen auch, in welcher Form Sie über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert werden müssen. Und auch eine Vorlage für den Widerruf gibt es – somit fällt Ihnen ein etwaiger Widerspruch am Ende ganz leicht.

Nehmen Sie sich fünf bis zehn Minuten Zeit und lesen Sie alles, was Sie zum Thema Widerrufsrecht bei Immobilien wissen müssen. Das bietet für Sie das umfangreiche Wissen, um im Bedarfsfall selber einen Widerruf nach dem Immobilienkauf durchführen zu können – vor allem auch im Bezug möglicher Kosten für den Makler ist dies ein entscheidender Aspekt. Zudem erfahren Sie aber auch, wann das Widerrufsrecht für Immobilen nicht greifen kann und wann der Kaufvertrag allgemein nicht widerrufen werden kann. Somit sind Sie als Immobilienkäufer stets gut informiert und können sich schon vor der Vertragsunterschrift – im besten Fall – entsprechend informieren.

►Mustertext: Widerruf des Immobilienkaufvertrags (zur freien Verwendung)

Mit dem Musterschreiben haben Sie die Möglichkeit, schnell und einfach einen Widerspruch durchzuführen und somit vom Kauf einer Immobilie zurückzutreten. Die Vorlage müssen Sie allerdings anpassen und können den Musterbrief dann ganz flexibel nutzen. Sollten Sie zum Muster Fragen haben, ist es anzuraten, einen Juristen zu befragen.

Widerruf des Immobilienkaufvertrags

Absender: (Name und Anschrift eintragen)

Empfänger: (Maklername und Adresse eintragen)

Vertragsnummer: (eintragen, sofern vorhanden)

Ich widerrufe den mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag für die Immobilie in der (Straße eintragen) vom (Datum nennen). Hiermit mache ich damit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. / Ich wurde nicht über die Möglichkeit des Widerrufs informiert, sodass ein Widerruf auch nun noch zulässig ist.

Ich bitte um entsprechende schriftliche Bestätigung sowie um Rückabwicklung des Kaufvorgangs.

(Datum und Ort) (Unterschrift vom Käufer)

Als Käufer müssen Sie über das Widerrufsrecht bei Immobilien informiert werden

Als Käufer einer Immobilie müssen Sie zwingend über das Ihnen zustehende Recht auf Widerruf informiert werden. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie den Kaufvertrag vor Ort beim Makler unterschreiben und beide Parteien dabei vor Ort sind. Allerdings ist dies der Fall, wenn der Kauf per Mail, online oder auch postalisch geschlossen wird. Dann steht Ihnen ein Widerrufsrecht von vollen 14 Tagen zu – und Sie müssen über diese Option auch entsprechend in schriftlicher Form informiert werden.

Tipp für Sie:

Prüfen Sie nach Erhalt die Unterlagen und sehen Sie nach, ob eine Widerrufsbelehrung vorhanden ist. Falls nicht, sollten Sie den Makler darauf hinweisen – oder aber den Kaufvertrag – zunächst – nicht unterzeichnen.

Was ist, wenn auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen wird?

Für Sie als Käufer bietet dies einen klaren Vorteil. Denn sollten Sie vom Makler nicht auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden, verlängert sich dieses vollkommen automatisch. Somit haben Sie dann ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Kaufvertrag für die Immobilie zu widerrufen. Allerdings werden viele Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigt haben wollen – da diese erst nach erbrachter Leistung ihr Honorar einfordern können.

Wichtig ist dabei für Sie:

Unterschreiben Sie ein entsprechendes Formular erst, wenn es auch einen Kauf gegeben hat. Auch wenn eine Unterschrift auf einem solchen Formular keine Kosten verursachen sollte, ist es ratsam, dieses auch genau zu lesen. Immerhin handelt es sich bei der Maklerprovision um eine Erfolgsprovision.

Widerruf ist nicht erforderlich, wenn kein Kauf zustande kommt

Sie haben sich eine Immobilie angesehen, haben auch Interesse – doch möchten das Gebäude am Ende doch nicht kaufen? Dann brauchen Sie auch keinen Widerruf durchführen. Denn es wurde in einem solchen Fall kein Vertrag unterschrieben, der einen Widerruf notwendig machen würde.

Hinweis für Immobilieninteressenten:

Informieren Sie den Makler dennoch darüber, dass Sie eine besichtigte Immobilie nicht kaufen möchten. So kann der Makler den Kauf weiter voranbringen und braucht Wohnung oder Haus nicht für Sie reservieren. Das ist am Ende also nur fair!

Widerruf ist nach vollständiger Vertragserfüllung nicht mehr möglich

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Immobilien. In einem solchen Fall ist die Rückabwicklung des Kaufs vorgesehen – dafür darf ein Makler Ihnen keine Kosten berechnen. Allerdings gilt dies nicht mehr, wenn alle Leistungen vollumfänglich erfüllt worden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie als Käufer auch vollständig über Ihre Rechte rund um den Widerruf informiert worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt in einem solchen Fall und Sie sind an den Kaufvertrag rechtlich gebunden.

Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn Sie nicht über die Widerrufsmöglichkeiten informiert worden sind. Dann kann auch nach Leistungserfüllung durch den Makler noch ein Widerruf möglich sein. Das hat zumindest der Bundesgerichtshof entschieden – der Makler verliert in einem solchen Fall auch seinen Anspruch auf Zahlung einer Provision.

Sollten Sie eine vorzeitige Leistungserfüllung durch den Makler wünschen, muss dieser Sie informieren, dass das Widerrufsrecht damit erlischt. Nur dann ist es zulässig, vor Ablauf der Widerrufsfrist überhaupt mit dem Erfüllen der Leistungen zu beginnen. Als Käufer müssen Sie dabei auch erklären, dass Sie über Ihre Rechte und auch Pflichten vollständig informiert worden sind.

Ganz allgemein haben Sie als Käufer aber ein Widerrufsrecht bei Immobilien und können davon unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen. Das Musterschreiben hilft Ihnen im Falle eines Falles dabei und bietet in jedem Fall eine erste Orientierung für Sie. Somit kann ein Kaufvertrag widerrufen werden und Sie können den Kauf einer Immobilie im Bedarfsfall doch noch widerrufen. Allerdings haben Sie auch erfahren, dass dies nicht immer so einfach möglich ist. Nachdem Sie den Kaufvertrag der Immobilie beim Notar unterschrieben haben, ist ein Widerruf nicht möglich.