Ewiges Widerrufsrecht: Was genau heißt das?

Aktualisiert am 19. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Bestimmt haben auch Sie schon einmal vom ewigen Widerrufsrecht gehört. Und es klingt sicher auch für Sie sehr verlockend, sich bei Vertragsabschlüssen jeder Art praktisch niemals festlegen zu müssen. Zu schön wäre es, einfach auszusteigen, sobald sich ein besseres Angebot findet. Doch so interessant diese Möglichkeit für Sie auch klingen mag, nur in einigen Fällen können Sie diese tatsächlich nutzen. Denn im Normalfall steht Ihnen bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, aber auch bei Kreditverträgen ein Widerrufsrecht mit einer Frist von nur 14 Tagen zu.

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Wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie Ihr Widerrufsrecht auch länger als die gesetzliche Frist ausüben können, sollten Sie sich etwas eingehender mit den Vertragsunterlagen befassen. Entscheidend ist die Frage, ob Sie auch korrekt über Ihr Recht auf Widerruf aufgeklärt wurden. Hat Ihr Vertragspartner dabei Fehler gemacht oder diesen Hinweis komplett vergessen, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie auch noch Jahre nach Vertragsabschluss von diesem Geschäft zurücktreten können. Besonders bei Krediten und den dazugehörigen Darlehensverträgen sollten Sie noch einmal genauer hinschauen.

Wenn Sie die Chance haben, von einem Vertrag zurückzutreten und dies auch möchten, gilt es trotzdem, vernünftig vorzugehen. Denn Widersprüche sind auch schon an unnötigen Fehlern gescheitert. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nun zeigen, wann das ewige Widerrufsrecht gilt und wie Sie am besten davon Gebrauch machen. Um den Widerruf zu erklären, nutzen Sie am besten eines unserer Musterschreiben als Vorlage.

►Mustertext zur freien Verwendung: Widerruf eines Vertrages

Ein Widerspruch gegen einen Vertrag ist für Sie möglicherweise ein ungewohnter bürokratischer Vorgang. Die Anforderungen, die der Gesetzgeber daran stellt, können aber auch Sie sehr leicht erfüllen. Besonders einfach gelingt dies, wenn Sie sich an einem Muster orientieren. Wir haben Musterbriefe für die unterschiedlichsten Vertragsarten auf unserer Seite zusammengestellt.

Widerruf Vertrag / Darlehen / …

Absender: (Angabe von Namen und Adresse)

Empfänger: (Angabe von Unternehmen Name und Anschrift)

Beschreibung des Vertrages (Bezeichnung, Nummer, Datum des Vertragsabschlusses)

Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im oben genannten Vertrag möchte ich hiermit von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen. Ich bitten Sie, mir den Eingang dieses Schreibens sowie den Widerruf schriftlich bis zum (Datum) zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Wann und für wen gilt das ewige Widerrufsrecht überhaupt?

Die Chance, dass Sie von einem ewigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können, ist vor allem bei älteren Kreditverträgen vergleichsweise hoch. Denn in den Verträgen, die bis 2010 abgeschlossen wurden, findet sich sehr häufig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Zunächst sollten Sie also prüfen, ob dies auch in Ihren Kreditvertrag der Fall ist. Da bei Kreditverträgen, die 2010 und davor abgeschlossen wurden, deutlich höhere Zinsen festgeschrieben sind, als heute, lassen sich bei einer Kündigung viele 1000 Euro sparen. Ein Widerrufsrecht können Sie aber auch nutzen, wenn Sie ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft abgeschlossen haben.

Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn Sie den Vertrag außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume abgeschlossen haben. Dies ist etwa bei Einkäufen im Internet aber auch Vertragsabschlüssen per Telefon oder an der Haustür der Fall. Normalerweise können Sie sich dabei immer auf ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen berufen. Ihr Vertragspartner ist zudem dazu verpflichtet, Sie auf Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufmerksam zu machen. Geschieht dies nicht oder fehlerhaft, gilt das Rücktrittsrecht im Prinzip ewig. Allerdings ist es für Sie als Laie nicht immer ganz einfach festzustellen, ob der Widerspruch korrekt oder fehlerhaft formuliert ist. Im Zweifelsfall sollte Kontakt zu einem Anwalt oder auch zu einer Verbraucherzentrale gesucht werden.

Tipp für Sie:

Bevor Sie einem älteren Vertrag widersprechen, sollten Sie prüfen, ob das ewige Widerrufsrecht gilt. Ob Fehler bei der Belehrung zum Widerruf vorliegen, klärt am besten ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Diese Fehler können trotzdem zu Problemen führen

Wenn Sie sich Sicherheit darüber verschafft haben, dass ein ewiges Widerrufsrecht genutzt werden kann, kommt es für Ihren Erfolg nun darauf an, beim Widerspruch selber keine Fehler zu begehen. Achten Sie daher zunächst auf die richtige Adresse, an die Sie den Widerspruch schicken. Der richtige Adressat für Ihren Rücktritt ist dabei der Vertragspartner und nicht etwa ein Vermittler. Zudem sollten Sie auch für den Fall vorsorgen, dass Ihr Vertragspartner bei der Abwicklung des Rücktritts Probleme macht. Sie sollten stets zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie Ihren Rücktritt korrekt zugestellt haben. Am besten ist es, wenn Sie dafür ein Einschreiben mit Rückschein nutzen.

Tipp für Sie:

Um später zweifelsfrei nachweisen zu können, dass Sie dem Vertrag korrekt widersprochen haben, sollten Sie jeden Schritt dokumentieren und den Widerruf per Einschreiben zusenden.

Was muss in einem Widerruf zu finden sein?

Und auch auf die Frage, was in dem Schreiben enthalten ist, mit dem Sie dem Vertrag widersprechen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Auch hier können Fehler dazu führen, dass Ihr Rücktritt später nicht anerkannt wird. Achten Sie vor allem darauf, dass folgende Bestandteile und Informationen im Schreiben enthalten sind:

  • Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Daten zum Empfänger (ebenfalls Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner)
  • Informationen zum Vertrag (Bezeichnung, Nummer, Datum des Abschlusses)
  • ein klar formulierter Widerruf mit Verweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Bitte um Bestätigung mit Fristsetzung
  • eigenhändige Unterschrift

Wichtig für Sie:

Ihr Widerruf wird nur dann Anerkennung finden, wenn Sie diesen auch persönlich unterschreiben – vergessen Sie also nicht die Unterschrift.

Fazit: – Ewiges Rücktrittrecht gilt nur unter Umständen

Für Darlehensverträgen aber auch für Geschäfte im Fernabsatz können Sie normalerweise ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen nutzen. Unter Umständen gilt aber auch ein ewiges Widerrufsrecht. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie anhand der Widerrufsbelehrung prüfen. Ist diese fehlerhaft oder nicht vorhanden, können Sie auf unbegrenzte Zeit von diesem Vertrag zurücktreten. Ihre persönlichen Gründe für den Rücktritt sind dabei unerheblich. Im Falle von Krediten mit hohen Zinsen können Sie so aber nachträglich eine Menge Geld sparen.

Um den Rücktritt zu erklären, können Sie auf ein Musterschreiben zurückgreifen, welches auf unserer Seite zur Verfügung steht. Nach dem Sie die passende Vorlage herausgesucht haben, können Sie diese bequem an Ihre Anforderungen anpassen.