Aktualisiert am 20. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Es klingt sicher auch für Sie sehr verlockend, einen Einkauf oder einen Vertragsabschluss zu tätigen, ohne sich dabei endgültig festlegen zu müssen. Doch prinzipiell ist ein solches Vorgehen auch für Sie jederzeit möglich. Dafür müssen Sie allerdings eine Einkaufsmöglichkeit im Rahmen des Fernabsatzgeschäftes nutzen. Dazu zählen neben Geschäften, die am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen worden sind, vor allem Einkäufe in Online Shops. Entscheidend, ob der Vertrag als Fernabsatzgeschäft gezählt wird, ist allerdings der Umstand, dass Sie diesen außerhalb von Geschäftsräumen abschließen. Eine Ausnahme sind Kreditverträge, bei denen ebenfalls pauschal ein Widerrufsrecht gilt. Allerdings müssen Sie dabei unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten.
Die folgende Tabelle wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen für die Widerrufsfristen nach dem Widerrufsrecht entspricht. Nutzen Sie diese Tabelle, um die unterschiedlichen Fristen für verschiedene Vertragsarten zu verstehen.
Vertragsart | Widerrufsfrist | Beginn der Widerrufsfrist |
---|---|---|
Kaufvertrag (Fernabsatz) | 14 Tage | Ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhält |
Dienstleistungsvertrag | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses |
Finanzdienstleistungsvertrag | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses |
Immobilienkreditvertrag | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses |
Lebensversicherungsvertrag | 30 Tage | Ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen erhält |
Haustürgeschäft | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses |
Teilzeit-Wohnrechtevertrag | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses |
Maklervertrag | 14 Tage | Ab dem Tag des Vertragsschlusses, wenn außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz |
Was sich für Sie möglicherweise verlockend anhört, ist aber im Alltag immer wieder mit Tücken verbunden. Einige Anbieter versuchen sich gegen einen Widerruf zu wehren. Und bei anderen werden Sie womöglich feststellen, dass zunächst erst einmal gar keine Reaktion erfolgt. Doch Sie sollten wissen, dass Sie sich grundsätzlich im Recht befinden. Wenn Sie darüber hinaus keine Fehler begehen und die geltende Frist einhalten, sollten Sie Ihr Recht auf Rücktritt vom Vertrag auch durchsetzen können.
Wie Sie dabei am besten vorgehen, möchten wir Ihnen nun zeigen. Neben den Bestandteilen, die in dem Schreiben, mit dem Sie dem Vertrag widersprechen, zeigen wir auch die formalen Anforderungen. Bei der Umsetzung können Sie außerdem auf eine Auswahl von Mustern zurückgreifen, die wir für Sie zusammengestellt haben.
►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerruf eines Vertrags
Da Sie an kein spezielles Formular gebunden sind, haben Sie bei der Erstellung des Schreibens freie Hand. Dies birgt aber auch die Gefahr, dass Sie wichtige Bestandteile vergessen. Sie gehen auf Nummer sicher, wenn Sie sich an einem Muster orientieren. Auf Grundlage einer Vorlage können Sie dann Ihren Widerruf an den konkreten Fall anpassen.
Widerruf von Vertrag / Darlehen / … Absender: Adresse und Namen Empfänger: Adresse und Unternehmensname) Verweis auf den Vertrag um den es geht (Bezeichnung, Nummer, Datum des Vertragsabschlusses) Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich, dass ich dem oben benannten Vertrag widerspreche. Hierfür mache ich von meinen Recht auf Widerruf Gebrauch. Ich erwarte, dass Sie mir diesen Vorgang bis zum (Datum) bestätigen. Mit freundlichen Grüße (Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)
Wann beginnt und endet eigentlich die Frist für meinen Widerruf?
Das Recht auf Widerruf steht Ihnen bei sogenannten Fernabsatzgeschäften per Gesetz zu. Um es aber auch zu nutzen, müssen Sie sich an die entsprechenden Vorgaben halten. Diese besagen, dass Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären müssen. Sie haben also nicht ewig Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten. Trotzdem sollten Sie das Vorhaben nicht überstürzen. Zunächst ist es für Ihren erfolgreichen Rücktritt wichtig, dass Sie den korrekten Ansprechpartner ermitteln. Hierzu reicht ein Blick in die Vertragsunterlagen. Denn nur wenn der Widerruf korrekt an den Vertragspartner gerichtet ist, hat dieser auch Erfolg. Das gleiche gilt für die Wahrung der Frist. Die 14 Tage, die ihnen für den Widerspruch bleiben, beginnen exakt an dem Tag, an dem Sie über Ihr Recht auf Widerruf informiert wurden. Sollte diese Belehrung fehlen, können Sie sich sogar auf unbegrenzte Zeit auf Ihr Widerrufsrecht berufen. Dies ist etwa bei einigen Darlehensverträgen der Fall, die bis zum Jahre 2010 abgeschlossen worden sind. Die Frist gilt prinzipiell als gewahrt, wenn Sie Ihr Schreiben rechtzeitig abgeschickt haben.
Tipp für Sie:
Informieren Sie sich anhand der Vertragsunterlagen, ob Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und an welche Adresse der Rücktritt vom Vertrag geschickt werden muss.
Wie kann ich möglichen Problemen vorbeugen?
Sie werden nicht besonders überrascht sein, wenn Sie erfahren, dass die Unternehmen mit Widersprüchen höchst unterschiedlich umgehen. Während einige Ihrem Wunsch ohne Probleme nachkommen, werden sich andere möglicherweise dagegen sträuben. Bereits bei der Erstellung des Schreibens, in dem Sie dem Vertrag widersprechen, sollten Sie aber darauf achten, Ihrem Vertragspartner keinen Vorwand zu liefern, den Widerspruch nicht zu akzeptieren. Da Sie außerdem damit rechnen müssen, dass einige Unternehmen auf taub stellen, ist es auch wichtig, dafür zu sorgen, dass der Widerspruch später zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Sie sollten also jeden einzelnen Ihrer Schritte dokumentieren und auch die Zustellung zweifelsfrei nachweisen können. Wir empfehlen daher, auf ein Einschreiben mit Rückschein zu setzen.
Tipp für Sie:
Gehen Sie sorgfältig vor, wenn Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Durch eine gute Dokumentation können Sie Ihr Vorgehen später auch beweisen.
Was gehört unbedingt in den Widerruf?
Zu einem wirksamen Widerspruch gehört aber vor allem ein formal korrektes Schreiben. Der Gesetzgeber stellt zwar keine Anforderungen an die äußere Form. Theoretisch können Sie also auch telefonisch widersprechen. Hier kann es aber unter Umständen zu besagtem Nachweisproblem kommen. Sicher ist also nur das klassische Anschreiben, welches Sie postalisch versenden. Folgende Inhalte müssen darin unbedingt zu finden sein:
- Angaben zu Ihrer Person also Geburtsdatum, Adresse, Name
- Angaben zum Vertragspartner also Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner
- Infos, um Produkt oder Vertrag eindeutig zuordnen zu können also Bezeichnung oder Nummer, Datum des Abschlusses
- Eine Formulierung, in der Sie eindeutig dem Vertragsabschluss widersprechen
- Anforderung einer Bestätigung in einer angemessenen Frist
- Persönliche Unterschrift
Wichtig für Sie:
Das Schreiben, in dem Sie vom Vertrag zurücktreten, ist nur gültig, wenn es Ihre persönliche Unterschrift enthält.
Fazit: Widersprechen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist
Die wachsende Bedeutung von Geschäften, die über das Internet abgeschlossen werden, führt dazu, dass Sie in vielen Fällen das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei sollten Sie aber die gesetzliche Frist genau im Auge behalten. Normalerweise haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihren Widerspruch einzureichen. Unterschiedliche Gründe können dabei für einen Widerruf sprechen, Sie:
- haben sich doch für ein anderes Angebot entschieden
- bemerken, dass nicht gut beraten wurde
- haben bereits ein ähnliches Produkt gekauft
Welcher Grund letztendlich dafür verantwortlich ist, dass Sie vom Kauf zurücktreten, ist aber gar nicht entscheidend. Entscheidend ist dagegen, dass Sie die Frist einhalten und die formalen Anforderungen erfüllen. Wenn Sie sich an einem Musterschreiben orientieren, können Sie fatale Fehler vermeiden.