Aktualisiert am 18. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie enthält wichtige Details zum Widerrufsrecht bei einem Maklervertrag und kann als rechtssichere Mustervorlage genutzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den am [Datum des Vertragsabschlusses einfügen] geschlossenen Maklervertrag.
Vertragsnummer: [Vertragsnummer einfügen] Vertragsdatum: [Datum des Vertragsabschlusses einfügen] Widerrufsdatum: [Heutiges Datum einfügen]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Akzeptanz dieses Widerrufs schriftlich. Darüber hinaus bitte ich um die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter Beträge in Höhe von [Betrag einfügen] auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Name einfügen] IBAN: [IBAN einfügen] BIC: [BIC einfügen]
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Absenders] [Anschrift des Absenders] [Datum]Voraussetzungen für das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen:
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Vertragsschluss | Der Vertrag muss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz geschlossen worden sein. |
Verbraucherstatus | Der Kunde muss als Verbraucher handeln, nicht als Unternehmer. |
Frist | Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen. |
Widerrufserklärung | Der Widerruf muss eindeutig und rechtzeitig erklärt werden. |
Leistungsbeginn | Der Widerruf ist nur möglich, wenn der Makler noch nicht vollständig seine Dienstleistung erbracht hat oder der Kunde vorher nicht zugestimmt hat. |
Rückerstattung | Bereits gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden, sofern keine Dienstleistung erbracht wurde. |
Bestimmt waren auch Sie schon einmal über einen längeren Zeitraum auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Sie werden sicher festgestellt haben, dass gerade in großen Städten kaum etwas ohne einen Makler geht. Dabei ist die Leistung, die diese Personen dann tatsächlich erbringen, in vielen Fällen für Sie kaum erkennbar. Trotzdem müssen Sie die mitunter hohe Rechnung zahlen, ob Sie nun wollen oder nicht.
Doch Sie haben unter Umständen auch die Möglichkeit, die Zahlung für den Makler zu vermeiden. Denn Makler sind auch nur Menschen und machen hin und wieder Fehler. Es kann sich also durchaus lohnen, wenn Sie einen genaueren Blick in Ihren Maklervertrag werfen. Dabei hilft unter Umständen auch ein Fachanwalt oder eine Verbraucherzentrale. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, den Maklervertrag zu widerrufen, sollten Sie allerdings sorgfältig vorgehen und keine Fehler machen. Denn der Makler, davon können Sie ausgehen, wird sich gegen Ihren Schritt mit Händen und Füßen zur Wehr setzen. A und O für einen erfolgreichen Rücktritt vom Vertrag ist ein korrektes Kündigungsschreiben.
Auf Nummer sicher gehen Sie dabei, wenn Sie sich an einem vorgefertigten Schreiben orientieren. Wir haben verschiedene Vorlagen erstellt. Hieraus können Sie das für Sie passende Muster heraussuchen und Ihre Kündigung mit wenigen Schritten erstellen. Welche weiteren Dinge Sie unbedingt beachten sollten, um Ihren Widerspruch erfolgreich zu formulieren, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerruf des Maklervertrags
Wenn Sie ein Schreiben erstellen wollen, indem Sie dem Maklervertrag widersprechen, müssen Sie auf einige wichtige Inhalte achten. Allerdings werden Sie schnell merken, dass es sich um eine einfach zu bewältigende Aufgabe handelt. Denn Sie können sich ganz einfach an einem Musterschreiben orientieren. Dieses brauchen Sie dann nur noch an Ihren konkreten Fall anzupassen.
Widerruf Maklervertrag Absender: (Name & Adresse) Empfänger: (Unternehmen + Name & Anschrift) Um welchen Maklervertrag geht es? (Objekt, Vertragsnummer, Datum des Vertragsabschlusses) Anrede mit diesem Schreiben widerrufe ich den oben genannten Maklervertrag. Da Sie mich nicht über mein Recht auf Widerruf belehrt haben, gilt auch keine Widerrufsfrist. Bitte bestätigen Sie mir diesen Vorgang bis zum (Datum). Mit freundlichen Grüßen (Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)
Hat der Makler einen Fehler gemacht?
Makler gehören zu einer Berufsgruppe, die in der Beliebtheitsskala ziemlich weit hinten rangiert. Wenn Sie schon einmal mit einem Makler zusammengearbeitet haben, haben Sie unter Umständen auch gemerkt, warum dies so ist. Häufig vertritt er gar nicht richtig Ihre Interessen, sondern will nur die Wohnung im Auftrag des Besitzers vermieten oder verkaufen. Zur Kasse bittet er aber trotzdem Sie. Bei diesem Vorgehen sollten Sie genau prüfen, ob Sie der Makler rechtlich korrekt behandelt hat. Sowohl bei der Gestaltung des Vertrages selber als auch bei seiner Arbeit hat der Makler möglicherweise Fehler begangen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Makler wieder aufzulösen. Wenn dieser überhaupt zustande gekommen ist.
Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
Möglicherweise haben auch Sie die Rechnung des Maklers erhalten, ohne dass Sie überhaupt wussten, dass dieser für Sie arbeitet. Der Gesetzgeber schreibt zwar nicht zwingend vor, dass ein Vertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Doch der Makler muss Ihnen klar und deutlich zu verstehen geben, dass er Ihnen seine Leistung anbietet und dafür Geld möchte. Fehlt der schriftliche Vertrag und hatte er Ihnen dies auch mündlich oder per Email nicht klargemacht, ist unter Umständen kein Vertrag zustande gekommen. Die Rechnung des Maklers brauchen Sie dann auch nicht zu bezahlen.
Gab es Fehler im Vertrag?
Doch auch dann, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, können Sie davon unter Umständen zurücktreten. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag Fehler enthält. Ein häufiger Fehler liegt darin, dass nicht klar und deutlich über Ihr Recht auf Widerruf hingewiesen wird. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, praktisch ewig vom Vertrag zurückzutreten.
Kündigungsrecht bei Fernabsatzgeschäft
Mitunter wird der Maklervertrag auch außerhalb seiner Geschäftsräume unterzeichnet. Auch in diesem Fall steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Die Frist besteht mindestens 14 Tage lang und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über Ihr Recht auf Kündigung informiert worden sind.
Tipp für Sie:
Es gibt eine Reihe von Fehlern des Maklers, die Ihnen die Möglichkeit bieten, den Vertrag wieder rückgängig zu machen. Organisieren Sie sich bei der Suche nach Fehlern fachkundige Unterstützung.
Welche Probleme sollten Sie bei der Kündigung vermeiden?
Es ist zu erwarten, dass sich der Makler mit Ihrem Vorgehen nicht einverstanden zeigen wird. Das ist auch für Sie sicher nicht überraschend, schließlich bedeutet die Kündigung des Maklervertrages für den Makler den Verlust einer sicher geglaubten Einnahme. Aus diesem Grunde sollten Sie aber formal korrekt vorgehen und dem Makler keine Möglichkeit bieten, Ihren Widerspruch aufgrund von Formfehlern zu verweigern. Senden Sie das Schreiben an die korrekte Adresse und nutzen Sie dabei ein Einschreiben inklusive Rückschein. So können Sie anschließend beweisen, dass Sie ihren Widerspruch korrekt zugestellt haben. Fordern Sie den Makler außerdem dazu auf, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Tipp für Sie:
Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Sie später die korrekte Zustellung Ihres Rücktritts zweifelsfrei nachweisen können.
Was gehört unbedingt in den Widerruf?
Auch daran, wie das Schreiben konkret gestaltet wird, werden einige Anforderungen gestellt. An eine ganz bestimmte Form oder gar ein Formular sind Sie allerdings nicht gebunden. Es reicht aus, wenn Sie folgende Inhalte in das Schreiben aufnehmen.
- Angaben zu Ihrer Person wie Name und Anschrift
- Daten zum Makler (Name, Firma, Anschrift)
- Informationen zum Maklervertrag (Vertrag zu welchem Objekt, Datum der Ausstellung, etc.)
- Ein klar formulierter Rücktritt vom Vertrag
- Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung mit der Setzung einer Frist
- Unterschrift
Wichtig für Sie:
Unterzeichnen Sie das Schreiben persönlich, da der Makler Ihren Widerruf sonst nicht anzuerkennen braucht.
Fazit: Maklervertrag widerrufen und Geld sparen
Es ist auch für Sie ein ausgesprochen ärgerlicher Vorgang: nach langer Suche haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden und nun flattert die Rechnung des Maklers herein. Bevor Sie einfach zahlen, sollten Sie jedoch prüfen, ob der Makler korrekt gehandelt hat. Unter Umständen können Sie den Vertrag auch kündigen. Wenn Sie dabei eine unserer Vorlagen nutzen, vermeiden Sie zudem unnötige Fehler.